Der Anzahl besorgter Anrufer zufolge, die in der MM-Redaktion
Rat suchen, herrscht rund ums Thema Auto-Ummeldung weiterhin große
Verwirrung. Muss ich ummelden oder nicht? So lautet die
meistgestellte Frage. Dabei ist die Lage eindeutig und genauso seit
Monaten im Mallorca Magazin nachzulesen: Wer in Spanien
Resident ist, darf hier kein im Ausland zugelassenes Auto fahren.
Ein Nichtresident darf das.
Aber viele Leser berufen sich auf Aussagen des ADAC: Der
Automobilklub teilt auf seiner Internetseite mit, dass „innerhalb
der EU die Verpflichtung besteht, ein Fahrzeug dort zuzulassen, wo
es hauptsächlich in Betrieb genommen wird”. Brigitte Werner,
Expertin für Zulassungsrecht beim ADAC, beharrt auf ihrem
Standpunkt. Worauf sie sich beruft, ist jedoch nicht zu klären:
„Die genaue Gesetzesstelle kann ich nicht nennen”, räumt sie ein.
Dafür müsste sie sich erst gründlich einlesen. Werner: „Ich sehe
das aber nicht so tragisch – es kommt halt vor, dass es
unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.”
Die Informationen, die MM vorliegen, sind konkret
benennbar: Schon bei der ersten Razzia im Dezember stellten
Polizei– und Zollbeamte klar, dass die Ummeldepflicht nur für
Residenten gilt. Nachfragen beim Zoll, bei den mit den Kontrollen
befassten Polizeibeamten, selbst bei der Direktorin der
Zollbehörde, Trinidad Rodríguez, brachten immer die gleiche
Aussage: „Nichtresidenten müssen nicht ummelden.”
Auch der Vorsitzende des spanischen Automobilklubs
„Automovilistas Europeos”, Mario Arnaldo, hat das bestätigt. Klar
ist auch die Aussage des Steuerberaters Marcos Vera-Stein, die in
dem Gastbeitrag auf der nächsten Seite nachzulesen ist.
Und mehr noch: Die für die Kontrollen zuständigen Behörden
berufen sich auf ein Gesetz, aus dem eben diese Rechtsauffassung
hervorgeht. Das Gesetz 38 von 1992 regelt eine Reihe von
Sondersteuern und definiert, welche Fahrzeuge in Spanien zugelassen
werden müssen: nämlich solche, „die von Residenten benutzt werden”.
Es besteht also kein Zweifel daran, dass die Behörden, die für die
Kennzeichen-Razzien zuständig sind, nach Residenten mit
ausländischen Kennzeichen suchen.
Aber so klar die Rechtsgrundlage auch ist – in der Praxis können
die Kontrollen doch anders verlaufen, als das zu vermuten wäre, wie
das im nebenstehenden Text geschilderte Beispiel zeigt. Und so
richtet sich der Unmut vieler Betroffener gegen das Vorgehen von
Zoll und Polizei. Immer wieder berufen sich Betroffene auf
vermeintliche EU-Entscheidungen, die die spanischen Kontrollen und
das Kassieren der Zulassungssteuer unmöglich machen. Nun hat sogar
die balearische Immigrationsministerin versprochen, sich des Themas
anzunehmen und klären zu lassen, ob die spanische Kontrollpraxis
gegen EU-Recht verstößt.
Auf Nachfrage beim Ministerium ist jedoch nicht zu klären,
welche EU-Vorschriften genau gemeint sind. Mit Sicherheit ist es
nicht das Papier der EU-Kommission, das im Internet frei zugänglich
ist, und auf das sich immer wieder Leser berufen. Denn der am 7.
April 1998 im Amtsblatt C 108 erschienene Text würde das Kassieren
von Zulassungssteuern zwar erschweren, ist aber überhaupt keine
Richtlinie, sondern lediglich der Vorschlag zu einer solchen und
liegt seit Monaten dem EU-Rat zur Prüfung vor. Schon im Dezember
2006 bestätigte ein Sprecher der Vertretung der EU-Kommission in
Deutschland auf MM-Anfrage, dass mit einer Verabschiedung der
Richtlinie nicht zu rechnen sei.
Brigitte Werner vom ADAC ist sich sicher, dass die in Spanien
kassierte Zulassungssteuer nicht gegen EU-Recht verstößt:
„Entscheidend ist nur, dass von Ausländern keine höhere Steuer
verlangt wird als von Inländern.” Spanier zahlen die Steuer beim
Neuwagenkauf.
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