Gleich der erste Tag der Wochen, die die schönsten im Jahr sein
sollen, endete in einer Tragödie. Während die Eltern in der
angemieteten Finca bei Pollença die Koffer auspackten, erkundete
die fünfjährige Tochter den Garten. Als das Urlauberpaar wieder
Zeit für die Kleine hatte, war es zu spät: Das Mädchen trieb leblos
im Pool.
Ein authentischer Fall aus dem Vorjahr – und ein ganz typischer
dazu, wie jetzt die Chefärzte der Kinderabteilung des Klinikums Son
Dureta bestätigen. Nicht vom Meer geht die große Gefahr aus,
sondern von öffentlichen und privaten Schwimmbädern. Dort sind
kleine Nichtschwimmer viel schneller verloren als an den zumeist
sanft abfallenden Stränden der Insel.
Die Kinder-Intensivstation von Son Dureta – es ist die einzige
der Balearen – betreute von 1991 bis 2005 insgesamt 98 Kinder in
kritischem Zustand, die sich zu lange unter Wasser befunden hatten.
21 Prozent dieser kleinen Patienten starben im Krankenhaus, weitere
neun Prozent trugen irreversible Schäden davon. Ertrinken ist die
dritthäufigste Todesursache in dieser Abteilung.
Der Arzt Juan Carlos de Carlos bekräftigt, dass seine Zahlen
ohnehin nur die Spitze des Eisbergs sichtbar machten, denn sie
berücksichtigen logischerweise weder die Fälle, bei denen der Tod
noch vor Ort eintritt, noch jene, die glimpflich ausgehen und
anderweitig behandelt werden können.
87 Prozent der eingelieferten Jungen und Mädchen in Son Dureta
waren in Schwimmbädern untergegangen, wobei es weit mehr Fälle in
öffentlichen, sprich: Hotel-Pools als in privaten Schwimmbecken
gibt.
Die Mediziner haben auch eine Art Opferprofil erstellt:
Ausländer, fünfeinhalb Jahre alt, Nichtschwimmer. Und: Besonders
häufig sind diese Unglücke am ersten Tag des Urlaubs zu
beklagen.
Die Mediziner betonen, dass die Zahl der jährlichen Fälle nicht
abnimmt. Daher ihr Appell an alle Eltern: Kleine Kinder nicht aus
den Augen lassen! Außerdem sei es ganz wichtig, im Falle eines
Falles schnell mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen
(Mund-zu-Mund-Beatmung, eventuell Herzmassage). In puncto
Personal-Ausbildung von Schwimmbädern sei gegebenenfalls der
Gesetzgeber gefordert.
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