TW
0

Zum ersten Mal hat ein spanischer Richter eine Prostituierte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie auf der Straße um Kunden geworben hatte. Eine Richterin in Palma verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gegen eine Nigerianerin, die der Polizei in Calvià mehrfach aufgefallen war. In der Gemeinde Calvià gilt seit Sommer 2004 eine Verordnung, die die Straßenprostitution verbietet. Bisher hatte sie in elf Fällen lediglich zu Geldstrafen geführt.

Laut Urteilsbegründung war die Verurteilte im Juli 2004 dreimal von der Polizei aufgegriffen worden, immer am späten Abend und offenbar mit der Absicht, Touristen ihre Dienste anzubieten. Auch die mehrmalige Verwarnung durch die Beamten habe nicht gefruchtet. Die Beschuldigte hält sich illegal in Spanien auf, spricht weder Spanisch noch Englisch, die Polizisten hätten ihr aber zu verstehen gegeben, dass die Straßenprostitution in Calvià verboten sei, heißt es in der Urteilsbegründung. Die junge Frau bestritt bis zuletzt, als Prostituierte zu arbeiten. Hinter Gitter muss sie aber nicht – sie ist nicht vorbestraft.

Derweil macht das Modell aus Calvià Schule. Mehrere spanische Stadtverwaltungen prüfen, ob sie mit ähnlichen Maßnahmen gegen die Prostitution in der Öffentlichkeit vorgehen werden.