Zum ersten Mal hat ein spanischer Richter eine Prostituierte zu
einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie auf der Straße um Kunden
geworben hatte. Eine Richterin in Palma verhängte eine
sechsmonatige Freiheitsstrafe gegen eine Nigerianerin, die der
Polizei in Calvià mehrfach aufgefallen war. In der Gemeinde Calvià
gilt seit Sommer 2004 eine Verordnung, die die Straßenprostitution
verbietet. Bisher hatte sie in elf Fällen lediglich zu Geldstrafen
geführt.
Laut Urteilsbegründung war die Verurteilte im Juli 2004 dreimal
von der Polizei aufgegriffen worden, immer am späten Abend und
offenbar mit der Absicht, Touristen ihre Dienste anzubieten. Auch
die mehrmalige Verwarnung durch die Beamten habe nicht gefruchtet.
Die Beschuldigte hält sich illegal in Spanien auf, spricht weder
Spanisch noch Englisch, die Polizisten hätten ihr aber zu verstehen
gegeben, dass die Straßenprostitution in Calvià verboten sei, heißt
es in der Urteilsbegründung. Die junge Frau bestritt bis zuletzt,
als Prostituierte zu arbeiten. Hinter Gitter muss sie aber nicht –
sie ist nicht vorbestraft.
Derweil macht das Modell aus Calvià Schule. Mehrere spanische
Stadtverwaltungen prüfen, ob sie mit ähnlichen Maßnahmen gegen die
Prostitution in der Öffentlichkeit vorgehen werden.
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