Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, greift der
spanische Gesetzgeber seit Mittwoch härter gegen Verkehrssünder
durch: Vergehen, die bislang als „leicht” eingestuft wurden wie zum
Beispiel das Telefonieren am Steuer, sind nun in die nächsthöhere
Kategorie aufgerückt und können mit Bußgeldern bis zu 300 Euro
bestraft werden.
Artikel 65 des Verkehrsgesetzes teilt die Verstöße in „leicht”,
„schwer” und „sehr schwer” ein. Teurer als bislang wird es zum
Beispiel, wenn man mit dem Mobiltelefon am Ohr, mit abgelaufener
TÜV-Plakette, mit einem Radarwarnsystem, mit abgelaufenem
Führerschein oder unangeschnallt erwischt wird: Diese schweren
Vergehen werden mit Bußgeldern zwischen 91 und 300 Euro geahndet.
Dasselbe gilt für Mopedfahrer ohne Sturzhelm sowie für den
Transport von kleinen Kindern ohne Kindersitz.
301 bis 600 Euro können sehr schwere Verstöße kosten:
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
zum Beispiel. Auch das Fahren auf der Autobahn mit einem Vehikel,
das dort ausdrücklich nicht zugelassen ist, fällt in diese
Bußgeldklasse. Erst im kommenden Jahr wird in Spanien der
Punktekatalog à la Flensburg eingeführt.
Im vergangenen Jahr hat die Verkehrspolizei auf den Balearen
69.500 Anzeigen erstattet. Alleine wegen zu schnellen Fahrens
hagelt es täglich 16 „multas”. Von Januar bis April wurden laut
Zahlen der balearischen Verkehrsbehörde 2258 Bußgelder wegen
Geschwindigkeitsübertretungen verteilt.
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