TW
0

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, greift der spanische Gesetzgeber seit Mittwoch härter gegen Verkehrssünder durch: Vergehen, die bislang als „leicht” eingestuft wurden wie zum Beispiel das Telefonieren am Steuer, sind nun in die nächsthöhere Kategorie aufgerückt und können mit Bußgeldern bis zu 300 Euro bestraft werden.

Artikel 65 des Verkehrsgesetzes teilt die Verstöße in „leicht”, „schwer” und „sehr schwer” ein. Teurer als bislang wird es zum Beispiel, wenn man mit dem Mobiltelefon am Ohr, mit abgelaufener TÜV-Plakette, mit einem Radarwarnsystem, mit abgelaufenem Führerschein oder unangeschnallt erwischt wird: Diese schweren Vergehen werden mit Bußgeldern zwischen 91 und 300 Euro geahndet. Dasselbe gilt für Mopedfahrer ohne Sturzhelm sowie für den Transport von kleinen Kindern ohne Kindersitz.

301 bis 600 Euro können sehr schwere Verstöße kosten: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zum Beispiel. Auch das Fahren auf der Autobahn mit einem Vehikel, das dort ausdrücklich nicht zugelassen ist, fällt in diese Bußgeldklasse. Erst im kommenden Jahr wird in Spanien der Punktekatalog à la Flensburg eingeführt.

Im vergangenen Jahr hat die Verkehrspolizei auf den Balearen 69.500 Anzeigen erstattet. Alleine wegen zu schnellen Fahrens hagelt es täglich 16 „multas”. Von Januar bis April wurden laut Zahlen der balearischen Verkehrsbehörde 2258 Bußgelder wegen Geschwindigkeitsübertretungen verteilt.