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Diese Gemeinde auf Mallorca legalisiert erste Schwarzbauten auf dem Land

Neue Regelung der Balearenregierung erlaubt nachträgliche Genehmigung illegaler Gebäude – unter strengen Auflagen

Luftbildaufnahme von Alaró. (Archivbild) | Archiv UH

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Als erste Gemeinde auf Mallorca hat Alaró zwei bislang illegal errichtete Gebäude auf ländlichem Grund nachträglich legalisiert. Grundlage ist ein neues Gesetz der Balearenregierung, das Verwaltungsverfahren vereinfacht und Eigentümern die Möglichkeit gibt, Schwarzbauten im Nachhinein offiziell genehmigen zu lassen – sofern sie bestimmte bauliche und ökologische Auflagen erfüllen. Im Fall von Alaró handelt es sich um einen Geräteschuppen und ein erweitertes Wohnhaus, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Vor der Genehmigung wurden beide Gebäude von Inspektoren der Gemeinde überprüft.

Traditionsfarben, Solaranlagen und Regenwassertanks

Das Gesetz schreibt für die Legalisierung klare Vorgaben vor: Fassaden und Fensterrahmen müssen in traditionellen Farben wie Ocker, Grün oder Erdbraun gestrichen sein, Dächer mit klassischen Keramikziegeln gedeckt werden. Auch gesundheitsschädliche Materialien wie Asbest müssen entfernt werden. Zudem verlangt die Gemeinde Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz – etwa Solaranlagen, Wärmedämmung oder Regenwassertanks zur besseren Nutzung von Niederschlägen.

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Bürgermeister Llorenç Perelló betont, dass es sich nicht um eine pauschale Amnestie handle. "Dieses Verfahren eröffnet Eigentümern illegaler Gebäude eine zweite Chance – aber nur, wenn sie im Gegenzug zur Erhaltung der Landschaft beitragen", erklärt er. Der Schutz des ländlichen Raums habe für die Gemeinde weiterhin höchste Priorität.

Bis zu 20 weitere Anträge in Bearbeitung

Derzeit prüft das Rathaus von Alaró rund zwanzig weitere Anträge auf Legalisierung von Schwarzbauten. Für die Genehmigung ist ein finanzieller Ausgleich fällig: Eigentümer müssen zehn Prozent der reinen Baukosten als Ausgleichszahlung leisten, abhängig von ihrem Einkommen. Das Geld soll ausschließlich in Naturschutzprojekte, nachhaltige Entwicklung und kommunale Infrastruktur fließen.

Mit der nachträglichen Genehmigung gehen auch neue Pflichten einher. Die legalisierten Gebäude werden künftig steuerlich erfasst, etwa durch die Grundsteuer (IBI). Für die Gemeinde bedeutet das zusätzliche Einnahmen – und mehr Kontrolle über bislang unregulierte Bautätigkeit auf dem Land. Perelló sieht darin einen pragmatischen Weg, Ordnung zu schaffen: "Wir schließen alte Wunden – und legen klare Regeln für die Zukunft fest."