Das Haus war 2013 nach einem Gerichtsbeschluss abgerissen worden. | E. BALLESTERO

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Justizposse in Pollença: Die Besitzerin eines 2013 auf gerichtliche Anordnung abgerissenen Hauses erhält nun eine Entschädigung von exakt 779.128,90 Euro. Das Haus war dem Erdboden gleichgemacht worden, weil es den Ausblick vom Kalvarienberg behinderte.

Das Verwaltungsgericht in Palma verurteilte das Rathaus von Pollença jetzt zu der Entschädigungszahlung an die ehemalige Hausbesitzerin. Begründung: Die Frau habe beim Bau des Hauses über die erforderliche Baugenehmigung der Stadt verfügt.

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Ein Nachbar hatte wegen der zugebauten Aussicht erfolgreich auf eine Annullierung der Genehmigung geklagt. Dabei berief er sich auf ein Gesetz, das es verbietet, den Ausblick auf besonders schöne Landschaften zu verbauen.

Das Rathaus von Pollença hatte der Hausbesitzerin zunächst 532.564,43 Euro zugesprochen. Das reichte ihr nicht, sie forderte vor Gericht 2.020.427,30 Euro.

Der Bürgermeister von Pollença, Miquel Àngel March, hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.