Die beiden weißen Apartmentblöcke mit jeweils sechs Einheiten in der Calle Toninya in der Cala Llamp haben wirklich eine exquisite Lage. Vor allem aus dem ersten und zweiten Obergeschoss genießt man einen fantastischen Blick auf die Bucht. Nach MM-Informationen haben die Eigentümer bis zu 600.000 Euro für ihre Luxusapartments bezahlt. Umso größer ist der Schock über die aktuelle Nachricht aus der Gemeinde: In spätestens zwei Monaten sollen die Abrissbagger anrücken. Das meldet die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" unter Berufung auf Mitarbeiter der Gemeinde.
Ein wichtiges Indiz gibt es: Am Montag, 13. November, ist ein Techniker der Gemeinde in das Gebäude gekommen, um die Gegebenheiten für einen ordnungsgemäßen Abriss zu überprüfen. Bislang war ihm der Zutritt von den Anwohnern verwehrt worden.
Der luxuriöse Wohnblock mit zwölf Apartments war 2005 unter dem später inhaftierten Bürgermeister Eugenio Hidalgo gebaut worden. Damals klagte die Umweltorganisation GOB als Erste gegen den Komplex, der auf offiziell nicht urbanisierbarem Grund errichtet worden war. Die Baulizenz wurde nachträglich aberkannt. 2013 hatte ein Gericht dann entschieden, dass die Häuser abgerissen werden müssen.
Ob und inwiefern die Besitzer der Immobilien entschädigt werden, ist bislang noch nicht bekannt. Allem Anschein nach haben sie nach bestem Wissen und Gewissen gekauft. "Das ist schrecklich, jemand muss etwas dagegen tun", sagte eine Engländerin in die Kamera eines Regionalsenders. Die Tatsache, dass der Techniker Maß nimmt, ist dem TV-Kanal einen Bericht wert. Auch mindestens eine Deutsche ist nach MM-Informationen betroffen, sie will sich gegenüber der Presse jedoch nicht äußern.
Der Fall erinnert an die vier Häuser in Llucalcari in der Gemeinde Deià, die vor fünf Jahren abgerissen wurden, was für ein großes Medienecho sorgte. Sämtliche Eigentümer waren Deutsche und zumindest einer von ihnen hatte damals medial ordentlich Krach gemacht. Genutzt hat es freilich wenig, sein Haus wurde ebenso wie das seiner Leidensgenossen dem Erdboden gleich gemacht.
In einem weiteren der vier Fälle hat aber jetzt ein Gericht auf Entschädigungszahlungen entschieden. Die Gemeinde Deià muss dafür im laufenden Haushalt 171.000 Euro bereitstellen. Diese von Lokalmedien verbreitete Summe bestätigte Bürgermeisterin Magdalena Lopez gegenüber MM. Insgesamt hat die Gemeinde damit 391.000 Euro an bislang drei Hausbesitzer gezahlt. Eine vierte Entschädigungszahlung steht noch aus. Berechnungsgrundlage ist dabei der Wert der von der Gemeinde genehmigten Bauten. Falls jemand etwas Größeres gebaut habe, würde das nicht berücksichtigt, erklärt Bürgermeisterin Lopez. Die vier betroffenen Hausbesitzer hatten Schadensersatzforderungen von insgesamt rund 15 Millionen Euro bei der Gemeinde Deià eingereicht.
In Gang gebracht hatte den Prozess auch in Deià der mallorquinische Umweltschutzverband GOB. Die Gemeinde habe die Baugenehmigungen für die vier Natursteinhäuser in Llucalcari illegal erteilt, so der Vorwurf. Nach mehr als 20 Jahren Rechtsstreit war die Gemeinde dann 2008 vom Obersten Balearischen Gerichtshof TSJIB (Tribunal Superior de Justicia de las lslas Baleares) in letzter Instanz zum Abriss der Häuser und zur Renaturierung der Grundstücke verurteilt worden. Das Urteil wurde 2012 umgesetzt, heute erinnert nichts mehr an die Häuser.
Künftig sollen die Gesetze zum Schutz des "suelo rústico" noch strenger werden. Die Linksregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verjährung für illegale An- oder Umbauten unmöglich macht. Bisher konnten illegale Bauten bestehen bleiben, wenn seit ihrer unbemerkten Fertigstellung acht Jahre ins Land gezogen waren. Die Eigentümer mussten lediglich mit einem Bußgeld rechnen.
Der Inselrat hat dazu in den vergangenen Jahren Luftaufnahmen von weiten Teilen der Insel anfertigen lassen. Im Abgleich mit diesen Aufnahmen können illegale Bauarbeiten leicht nachgewiesen werden.
(aus MM 46/2017)
23 Kommentare
@Hajo sie sind einfach ein schwarz/weiss - Denker. Und das sind die gefährlichsten in der Gesellschaft.
@ Georg, ich kenne ein altes Sprichwort, welches ich hier gerne einmal zitiere: Der liebe Gott weiß alles, Georg weiß es besser. Und @ Hajo Hajo, ich würde Georg den Besser- und Alleswisser an deiner Stelle nicht mehr kommentieren. Es hat keinen Zweck. Ich gebe es nun auch auf. Ich werde mich zu ihm nicht mehr äußern.
Hajo.Hajo. Ich werde nicht vor die Wand laufen, nur um Leuten wie Sie nach dem Mund zu reden. Genau aus diesem Grunde sind die Käufer selber Schuld, wenn Sie glauben, sich auf irgendwelche Makler oder sonstiges berufen zu können. Mein Menschenverstand sagt mir schon, dass eine Bebauung in erster Linie zum Meer mit 3 Stockwerken nicht rechtens ist. Die Bebauung in erster Linie zum Meer wird übrigens auch in anderen EU Ländern nur genehmigt, wenn dort eine gültige Urbanisation vorliegt. Soweit mit vor die Mauer laufen!!
Mallorca. Keine Rechtssicherheit. Die schlimmste Insel der Welt. Korruption und Ungerechtigkeit gegen Ausländern und Residenten.
Mats@ Ihre primitive Ausdrucksweise sollten sie sich sparen, wenn Sie nichts Sachliches beizutragen haben. Mit Logik sind Sie auch nicht gerade gesegnet.Georg@ wie oft wollen Sie denn noch vor die Wand laufen? Sie haben in allem Unrecht ausser, was ich bereits zum EUGH schrieb. Die Käufer haben keinerlei Grund und Verpflichtung ihrgendwas zu prüfen. Wenn, dann obliegt das dem Baukonsortium und den Maklern, die dann die Wohnungen auf den Markt werfen. Wäre ich ein Betroffener, würde ich gegen die Makler und Behörden auf Schadenersatz klagen.
Tuttifrutti. Ich bin weit davon entfernt, Spott zu betreiben. Wenn doch alle Genehmigungen vorgelegen haben, warum kommt es dann durch das spanische Gericht zu einer Abrissverfügung? Unterstellt, die Käufer der Immobilien haben sich nichts vorzuwerfen, steht doch einer Klage beim EUGH nichts im Wege. Ihnen steht doch frei zu recherchieren, ob die bebaute Fläche in der Bauzone liegt oder nicht? Das ist der erste Schritt überhaupt, wenn man eine Immobilie kauft.
Hajo.Hajo. Seien Sie beruhigt. Den Sachverhalt verstehe ich. Wie kann es sein, dass dieser Umweltverband, der geklagt hatte, genau wusste, dass auf den besagten Grundstücken nicht gebaut werden durfte? Das Gericht hat dieser Klage doch entsprochen. Richtig ist, wenn die Käufer im guten Glauben gebaut haben, was zu hinterfragen ist, muss die Gemeinde Schadenersatz zahlen. Die Weigerungen der Käufer, die Behörden nicht in die Wohnungen zu lassen, wirft sicherlich kein gutes Licht auf die Immobilienbesitzer. Oder sind Sie anderer Meinung? Bei unserer Bauabnahme in Kroatien sind die Behörden auch gekommen zwecks Inaugenscheinnahme auf Richtigkeit der Bauunterlagen. Wenn man den Behörden den Zutritt verweigert, stellen sich doch zwangsweise Fragen. Oder Herr Hajo?
Wie das gelaufen ist, finde ich auch nicht richtig. Ich Frage mich auch wie man denn auf sicherer Seite ist, wenn man eine Immobilie erwirbt. Aber das dümmliche Geschwätz von @Hajo HAJO über den GOB kann ich nicht teilen. Gott sei Dank gibt es den GOB, sonst wäre z.B. schon ganz San Telmo inklusive der Insel Dragonera zugebaut. Der GOB trägt gewiss daran keine Schuld, sondern korrupte Politiker die Baugenehmigungen vergeben, wo es keine zu vergeben gibt.
@ Hajo Hajo, dem ist nichts hinzu zufügen, alles gesagt, genauso ist es. Und @ Georg: In dem oben beschriebenen Fall würden den Käufern alle erforderlichen Papiere und Genehmigen vorgelegt. Es ist wie überall auf der Welt, die verantwortlichen Politiker können zwar aus dem Amt geworfen und bestraft werden. Aber der Staat, die Gemeinde haftet nicht für die Fehlentscheidungen seiner Beamten. Das müsste geändert werden. Was mich bei Ihnen stört, ist die Aussage: Selber schuld. Ich hoffe, dass bei ihrer Baumaßnahme nicht auch ein Schwager, Bruder, Onkel oder sonstiger Amigo im zuständigen Rathaus einen Verbündeten hatte und ihre Papiere auch in 5, 10, oder 15 Jahren noch gültig sind. Spott hilft nämlich den Betroffenen wenig.
Gerog@ auch auf die Gefahr hin, dass Sie den Sachverhalt wieder nicht verstehen, Folgendes. 1. Lag zum Zeitpunkt der Anträge keinerlei Grund vor an der Rechtschaffenheit der Behörden zu zweifeln. 2. Wo kommen wir denn hin, wenn sich niemand mehr auf die "beeidigten" Staatsdiener verlassen kann? 3. Eine Behörde hat die für sie gültigen Vorgaben, Anordnungen, Ausführungsbestimmungen und Gesetze zu vertreten und sonst nichts. 4. In jeder Behörde gibt es einen Ermessensspielraum, auf den viele Antragsteller in jedem Falle immer hoffen. 5. Wird dieser Spielraum nicht ausgeschöpft, was oft genug der Fall, gibt es prompt Ärger. 6. Weder für die Bauträger, noch potenziellen Käufer lag damals ein Grund vor an der sauberen Arbeit der Behörden zu zweifeln. 7. Erst nachdem man anderer Unregelmässigkeiten aufgedeckt hatte, und nicht nur dort, sondern mehrfach auf der Insel, ist alles aufgeflogen.Schluss = die Gelackmeierten sind die Käufer, die sich auf korrekte Arbeit der Behörden verlassen haben. Für sie bestand keinerlei Grund daran zu zweifeln. Somit ist die Behörde in der Haftung aller Schäden, die ihr Mitarbeiter verursacht hat. In DE ist das ganz normal und rechtfertigt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Schadenersatz.