@ Georg, ich kenne ein altes Sprichwort, welches ich hier gerne einmal zitiere: Der liebe Gott weiß alles, Georg weiß es besser. Und @ Hajo Hajo, ich würde Georg den Besser- und Alleswisser an deiner Stelle nicht mehr kommentieren. Es hat keinen Zweck. Ich gebe es nun auch auf. Ich werde mich zu ihm nicht mehr äußern.
Hajo.Hajo. Ich werde nicht vor die Wand laufen, nur um Leuten wie Sie nach dem Mund zu reden. Genau aus diesem Grunde sind die Käufer selber Schuld, wenn Sie glauben, sich auf irgendwelche Makler oder sonstiges berufen zu können. Mein Menschenverstand sagt mir schon, dass eine Bebauung in erster Linie zum Meer mit 3 Stockwerken nicht rechtens ist. Die Bebauung in erster Linie zum Meer wird übrigens auch in anderen EU Ländern nur genehmigt, wenn dort eine gültige Urbanisation vorliegt. Soweit mit vor die Mauer laufen!!
Mallorca. Keine Rechtssicherheit. Die schlimmste Insel der Welt. Korruption und Ungerechtigkeit gegen Ausländern und Residenten.
Mats@ Ihre primitive Ausdrucksweise sollten sie sich sparen, wenn Sie nichts Sachliches beizutragen haben. Mit Logik sind Sie auch nicht gerade gesegnet.Georg@ wie oft wollen Sie denn noch vor die Wand laufen? Sie haben in allem Unrecht ausser, was ich bereits zum EUGH schrieb. Die Käufer haben keinerlei Grund und Verpflichtung ihrgendwas zu prüfen. Wenn, dann obliegt das dem Baukonsortium und den Maklern, die dann die Wohnungen auf den Markt werfen. Wäre ich ein Betroffener, würde ich gegen die Makler und Behörden auf Schadenersatz klagen.
Tuttifrutti. Ich bin weit davon entfernt, Spott zu betreiben. Wenn doch alle Genehmigungen vorgelegen haben, warum kommt es dann durch das spanische Gericht zu einer Abrissverfügung? Unterstellt, die Käufer der Immobilien haben sich nichts vorzuwerfen, steht doch einer Klage beim EUGH nichts im Wege. Ihnen steht doch frei zu recherchieren, ob die bebaute Fläche in der Bauzone liegt oder nicht? Das ist der erste Schritt überhaupt, wenn man eine Immobilie kauft.
Hajo.Hajo. Seien Sie beruhigt. Den Sachverhalt verstehe ich. Wie kann es sein, dass dieser Umweltverband, der geklagt hatte, genau wusste, dass auf den besagten Grundstücken nicht gebaut werden durfte? Das Gericht hat dieser Klage doch entsprochen. Richtig ist, wenn die Käufer im guten Glauben gebaut haben, was zu hinterfragen ist, muss die Gemeinde Schadenersatz zahlen. Die Weigerungen der Käufer, die Behörden nicht in die Wohnungen zu lassen, wirft sicherlich kein gutes Licht auf die Immobilienbesitzer. Oder sind Sie anderer Meinung? Bei unserer Bauabnahme in Kroatien sind die Behörden auch gekommen zwecks Inaugenscheinnahme auf Richtigkeit der Bauunterlagen. Wenn man den Behörden den Zutritt verweigert, stellen sich doch zwangsweise Fragen. Oder Herr Hajo?
Wie das gelaufen ist, finde ich auch nicht richtig. Ich Frage mich auch wie man denn auf sicherer Seite ist, wenn man eine Immobilie erwirbt. Aber das dümmliche Geschwätz von @Hajo HAJO über den GOB kann ich nicht teilen. Gott sei Dank gibt es den GOB, sonst wäre z.B. schon ganz San Telmo inklusive der Insel Dragonera zugebaut. Der GOB trägt gewiss daran keine Schuld, sondern korrupte Politiker die Baugenehmigungen vergeben, wo es keine zu vergeben gibt.
@ Hajo Hajo, dem ist nichts hinzu zufügen, alles gesagt, genauso ist es. Und @ Georg: In dem oben beschriebenen Fall würden den Käufern alle erforderlichen Papiere und Genehmigen vorgelegt. Es ist wie überall auf der Welt, die verantwortlichen Politiker können zwar aus dem Amt geworfen und bestraft werden. Aber der Staat, die Gemeinde haftet nicht für die Fehlentscheidungen seiner Beamten. Das müsste geändert werden. Was mich bei Ihnen stört, ist die Aussage: Selber schuld. Ich hoffe, dass bei ihrer Baumaßnahme nicht auch ein Schwager, Bruder, Onkel oder sonstiger Amigo im zuständigen Rathaus einen Verbündeten hatte und ihre Papiere auch in 5, 10, oder 15 Jahren noch gültig sind. Spott hilft nämlich den Betroffenen wenig.
Gerog@ auch auf die Gefahr hin, dass Sie den Sachverhalt wieder nicht verstehen, Folgendes. 1. Lag zum Zeitpunkt der Anträge keinerlei Grund vor an der Rechtschaffenheit der Behörden zu zweifeln. 2. Wo kommen wir denn hin, wenn sich niemand mehr auf die "beeidigten" Staatsdiener verlassen kann? 3. Eine Behörde hat die für sie gültigen Vorgaben, Anordnungen, Ausführungsbestimmungen und Gesetze zu vertreten und sonst nichts. 4. In jeder Behörde gibt es einen Ermessensspielraum, auf den viele Antragsteller in jedem Falle immer hoffen. 5. Wird dieser Spielraum nicht ausgeschöpft, was oft genug der Fall, gibt es prompt Ärger. 6. Weder für die Bauträger, noch potenziellen Käufer lag damals ein Grund vor an der sauberen Arbeit der Behörden zu zweifeln. 7. Erst nachdem man anderer Unregelmässigkeiten aufgedeckt hatte, und nicht nur dort, sondern mehrfach auf der Insel, ist alles aufgeflogen.Schluss = die Gelackmeierten sind die Käufer, die sich auf korrekte Arbeit der Behörden verlassen haben. Für sie bestand keinerlei Grund daran zu zweifeln. Somit ist die Behörde in der Haftung aller Schäden, die ihr Mitarbeiter verursacht hat. In DE ist das ganz normal und rechtfertigt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Schadenersatz.
@Hajo sie sind einfach ein schwarz/weiss - Denker. Und das sind die gefährlichsten in der Gesellschaft.