Ein Mehrfamilienhaus auf den Balearen. | Josep Bagur Gomila

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Jene Ferienunterkünfte, die in Mehrfamilienhäusern vermietet werden, müssen nach Auffassung des Eigentümerverbandes Aptur die balearische Übernachtungssteuer nicht bezahlen. Diesen Standpunkt hat die Lobby-Organisation nun auch in einem Schreiben an die balearische Steuerbehörde deutlich gemacht, berichtete die spanische Tageszeitung Ultima Hora am Montag. Die Balearen-Regierung ist in dieser Angelegenheit jedoch gegensätzlicher Auffassung.

Aptur beruft sich auf das Gesetz, das die Steuer für nachhaltigen Tourismus zum 1. Juli in Kraft setzte. Darin heißt es, dass die diejenigen Übernachtungsbetriebe (beziehungsweise deren Gäste) steuerpflichtig sind, die vom balearischen Tourismusgesetz von 2012 geregelt werden. Da das Gesetz jedoch, so Aptur, die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern nicht regelt (beziehungsweise nicht zulässt), seien diese Unterkünfte somit auch nicht verpflichtet, die Übernachtungsabgabe zu erbringen.

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Das balearische Tourismusministerium hat bereits in der Vergangenheit dieser Auffassung widersprochen und betont, es verfolge die Absicht, alle touristischen Übernachtungsvarianten regeln zu wollen, wenn die Mietzeiten unter zwei Monaten liegen und die Vermietung nicht nach dem regulären spanischen Mietgesetz für Wohnungen (LAU) erfolgt.

Hinzu kommt, dass das Balearen-Parlament die Regierung beauftragt hat, bis September eine Regelung für die Ferienvermietung in Apartments und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auszuarbeiten. Seitens Aptur bezweifelt man jedoch, dass die Regelung bis September stehen werde. Es gebe bislang nur ein erstes Arbeitspapier ohne wirkliche Fortschritte, sagte Aptur-Geschäftsführerin Irene Perelló.