Die Schlagersängerin Melanie Müller sitzt im Saal des Amtsgerichts Leipzig. Die Anklagebehörde wirft der 36-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen auf einem Konzert im September 2022 vor. | Hendrik Schmidt

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Hat die Mallorca-Sängerin Melanie Müller (36) bei einem Konzert in Leipzig den Hitlergruß gezeigt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Amtsgericht Leipzig. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ballermann-Sängerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Der Vorfall soll sich bei einem Auftritt im September 2022 ereignet haben.

"Dabei rief die Angeklagte 'Ost-, Ost-, Ostdeutschland' und hob die Hand mehrfach zum Hitlergruß", sagte Staatsanwalt Thomas Schmelzer zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Leipzig. Die 36-Jährige, die in einem pinkfarbenen Kostüm mit kurzer Hose und langer Perlenkette um den Hals erschien, wies den Vorwurf zurück. Zu den vergangenen zwei angesetzten Terminen hatte sich Müller jeweils per Attest entschuldigen lassen, nahm aber dennoch weiterhin Auftritte auf Mallorca wahr.

Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, habe sie das Konzert abgebrochen, betonte der Verteidiger.

Müller: "Habe keine rechte Gesinnung"

Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch. Das hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin zuvor auch bereits in den sozialen Medien betont. Für Müller gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Der Angeklagten werde keine rechte Gesinnung unterstellt, betonte der Staatsanwalt. Aber es gehe darum, ob sie bei dem Auftritt am 17. September 2022 den Hitlergruß gezeigt habe. Für ihn habe es sich nicht um eine normale oder harmlose Handbewegung gehandelt. Zudem muss sich die ehemalige RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes verantworten, nachdem bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren.

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Diese gehörten nicht seiner Mandantin, sondern einer Freundin, die sie kurz zuvor besucht hatte, erklärte der Verteidiger weiter. Die Freundin habe ihre Handtasche zurückgelassen. Müller habe nichts von den Drogen darin gewusst. Müller selbst wollte sich nicht äußern. Zudem wurden keine Nachfragen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zugelassen. Der Prozessauftakt war zuvor zweimal kurzfristig verschoben worden, nachdem die Ballermann-Sängerin jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt hatte.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.

Die Veröffentlichung der Vorwürfe habe erhebliche finanzielle Einbußen für die Sängerin zur Folge gehabt, erklärte ihr Verteidiger. "In Deutschland, Österreich und der Schweiz gab es kein Engagement mehr für Frau Müller. Nur noch auf Mallorca gibt es vereinzelte Auftritte." Die 36-Jährige äußerte sich in dem Verfahren persönlich nicht. Nach der Verhandlung verließ sie mit ihrem Anwalt über einen Hinterausgang den Verhandlungssaal.

Zum nächsten Verhandlungstermin am 13. August ist lediglich eine Zeugin geladen, die bei dem Konzert vor knapp zwei Jahren anwesend war. Melanie Müller muss nach Angaben des Richters bei diesem Termin nicht persönlich erscheinen. An diesem Tag könnte auch das Urteil fallen.