Party im Sommer in einem der vergangenen Jahre an der Playa de Palma. | J. Fernández Ortega
Mallorca20.05.20 11:07
Das EU-Amt für geistiges Eigentum hat hat däs Markenrecht für den Begriff "Malle" für null und nichtig erklärt und löschen lassen. Das meldete der Internet-Auftritt "Reisetiger" am Mittwoch. Ein Musikproduzent aus Hilden hatte sich EU-weit die umgangssprachliche Bezeichnung für die Insel bereits vor 18 Jahren schützen lassen und zahlreiche einstweilige Verfügungen gegen Verwender des Begriffs erwirkt.
8 Kommentare
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@Martin Heinrichs: Das sehe ich genau so.
Das Unwort --- hahaha ---
Immer ein besonderer Spaß, Laien über juristische Fragestellungen debattieren zu sehen ...
Wer das Unwort „Malle“ verwendet, sollte nicht an Herrn Lück, sondern an die Staatskasse zahlen. Dieses Proleten-Wort ist eine Beleidigung für unsere schöne Insel!
In der Regel gilt für eine eingetragene Marke erstmal Markenschutz. Verletzt man diesen muss man zahlen. Wenn man einen Löschungsantrag stellt weil man meint eine Marke wurde zu unrecht geschützt und hat damit Erfolg ist eine Löschung in der Regel nicht rückwirkend. Ob man also mit Klagen bezogen auf Zeiten in denen der Markenschutz offiziell bestand erfolgreich ist ist äußerst fraglich. Das man damit eine bestehende Abmahnung für nichtig erklären kann mag sein. Das man Anrecht hat geleistete Zahlungen zurück zu erhalten - eher unwahrschienlich.
Ich kann nur allen Betroffenen die abgemahnt wurden, und sogar durch das LG Düsseldorf zur Zahlung verurteilt wurden, dringend anraten anwaltlich prüfen zu lassen inwieweit Klagen auf Rückzahlung oder Schadenersatz möglich sind. Dieser Lück soll in der Hölle braten..
Mittlerweile hat der Herr Lück mit "seiner Marke" ein Vermögen erwirtschaftet. Ob er die Einnahmen (u.a. durch vergebene Lizenzen und verschickte Abmahnungen) nun zurück zahlen muss?
FREIHEIT!