Restaurantgäste zeigen am Samstag Personalausweis und Coronazertifikat vor. | Ultima Hora

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Das EU-Coronazertifikat gilt auf Mallorca und den Nachbarinseln allein in Restaurants mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 Personen als Zugangsberechtigung, aber nicht in Gastbetrieben mit Barlizenz. Das stellten die Regionalregierung und die zuständigen Verbände nach anfänglicher Verwirrung fest. Die neue Maßnahme gilt seit Samstag. Ziel ist, Coronaansteckungen möglichst niedrig zu halten.

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Anfänglich hatte die Regierung geäußert, dass sämtliche Gastbetriebe mit mehr als 50 Gästen betroffen seien. Doch später wurde dies korrigiert. Das EU-Coronazertifikat muss auf Restaurantterrassen ebenfalls nicht vorgezeigt werden.

Sollten jedoch in Etablissements mit Bar-Lizenz mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 Gästen Tagesmenüs serviert werden, müssen die Wirte auch dort den Gästen das Zertifikat abverlangen und den QR-Code einscannen.