Seit Ende August gelten für Mallorca und die Nachbarinseln deutlich verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen. Hier eine überarbeitete Liste mit den neuen und bereits seit längerem geltenden Regeln, die sich allerdings laufend ändern können. Der Stand ist Donnerstag, 3. Dezember.
Einreise nach Mallorca
Wer aus dem Ausland nach Mallorca kommt, muss seit dem 23. November ein negatives PCR-Testergebnis in spanischer oder englischer Sprache vorweisen – entweder auf dem Smartphone oder in Papierform. Es darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer ohne kommt, dem droht ein hohes Bußgeld. Außerdem wird er dann am Flughafen getestet. In den meisten deutschen Airports gibt es Testzentren.
Ab 48 Stunden vor Ankunft muss weiterhin ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wo jetzt auch angekreuzt werden muss, ob man über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt oder nicht. Die sogenannte Passenger Location Card kann online über das Portal „Spain Travel Health” (www.spth.gob.es) des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App „SpTH” eingereicht werden. Jeder Reisende – bei Kindern übernehmen das die Eltern – muss ein separates Formular ausfüllen. Anzugeben sind Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse. Danach werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen angeschaut.
Einreise nach Deutschland
Seit dem 8. November gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten wie derzeit Mallorca. Sie können frühestens ab dem fünften Tag einen Coronatest machen. Einreisende müssen sich online unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. In NRW wurde die Regelung gerichtlich gekippt. Eine Einreise mit einem auf Mallorca gemachten Test mit negativem Ergebnis befreit einen nur noch in Ausnahmefällen von der Quarantänepflicht – dann etwa, wenn man einen Verwandten ersten oder zweiten Grades aus dringenden Gründen besucht. Wer unter 72 Stunden in Deutschland bleibt, braucht weder in Quarantäne zu gehen noch einen Test. Einen Test kann man auf Mallorca in einer Privatklinik wie Juaneda, der Palma Clinic und Rotger sowie in einer der deutschsprachigen Arztpraxen wie dem deutschen Facharztzentrum in Peguera machen. Kostenpunkt: 120 Euro.
Nächtliche Ausgangssperre
Seit Ende Oktober gilt auf der gesamten Insel ein nächtlicher „Toque de queda” von 0 bis 6 Uhr. Wer zu dieser Zeit ohne Grund von der Polizei auf der Straße erwischt wird, dem winkt ein hohes Bußgeld.
Weihnachts- und Silvester-Restriktionen
Für den 24., 25. und 31. Dezember wurde eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1.30 und 6 Uhr dekretiert. Somit können die Menschen den Jahreswechsel draußen verbringen. Außerdem dürfen sich zu Begegnungen höchstens zehn Menschen treffen, und die sollten möglichst im gleichen Haushalt leben. Zusammenkünfte von Personen aus verschiedenen Haushalten sind ausdrücklich nicht erwünscht. Reisen zwischen den einzelnen Autonomieregionen sind zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar untersagt, es sei denn, man besucht Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen.
Neues Corona-Stufensystem
Es gelten fünf Gefahren-Niveaus auf den Balearen. Während sich Formentera derzeit auf der niedrigen Stufe 1 befindet, liegt Menorca bei 2 und Mallorca bzw. Ibiza bei Stufe 3. Würde die Gefahrenstufe 4 erreicht, so muss der Beginn des nächtliche Lockdowns von 0 Uhr auf 22 Uhr vorgezogen werden. Richtungweisend sind die 14-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner, der Anteil der über 65-Jährigen unter den Kranken, die Positivitätsrate und die Auslastung der Krankenhäuser.
Maskenpflicht
Seit Anfang Juli gilt auf Mallorca eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände, auch im Freien und wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 100 Euro Bußgeld geahndet. Doch es gibt ein paar Ausnahmen: Am Strand darf auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, an Uferwegen und -straßen aber nicht mehr. Maskenfrei ist auch der Arbeitsplatz nicht mehr. Wer Sport treibt oder ein Blasinstrument spielt, muss keine Maske tragen. Wer in einem Restaurant etwas isst oder trinkt, muss den Schutz nicht aufziehen.
Abgeriegelte Orte
Auf Mallorca gibt es momentan keine abgeriegelten Orte. Diese Restriktionsmöglichkeit behält sich die Regionalregierung in Extremfällen aber ausdrücklich vor.
Restaurantbesuch
Alle Restaurants und Lokale müssen vor dem „Toque de queda” schließen. Der Mindestabstand zwischen den Tischen von 1,5 Metern muss sichergestellt werden. Am Tresen darf man keine Getränke oder Speisen mehr zu sich nehmen. Maximal dürfen sechs Personen an einem Tisch sitzen. Ab einem noch nicht genannten Zeitpunkt ist geplant, dass sich Besucher registrieren sollen, wenn sie das Innere des Restaurants betreten. Das soll über das Einscannen eines QR-Codes geschehen. Terrassen sind ausgenommen. Das Kontrollsystem wird derzeit vorbereitet.
Party- und Nachtleben
Diskotheken, Nachtbars und Tanzsäle sind geschlossen. Botellons (nächtliche Trinkgelage vor allem junger Leute) sind verboten, die Polizei kontrolliert verstärkt. Für Konzerte oder sonstige Events wie etwa Vernissagen müssen Genehmigungen beantragt werden. Bei Treffen jeglicher Art im privaten oder öffentlichen Bereich sollen nicht mehr als sechs Menschen zusammenkommen. Seit dem 15. Oktober dürfen die seit Juli geschlossenen Lokale in der Schinken- und Bierstraße an der Playa de Palma wieder aufmachen. Das gilt auch für Punta Ballena in Magaluf.
Rauchen
Das seit Ende August geltende generelle Rauchverbot im öffentlichen Raum wurde teilweise wieder aufgehoben. Ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet, darf wieder gequalmt werden. Verboten bleibt das Rauchen auf Terrassen von Restaurants.
Senioren
Neuzugänge in Altersheimen werden auf Corona getestet. Jeder Heimbewohner darf pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen. Das liegt daran, dass sich in jener Altersgruppe viele Personen angesteckt haben. Seniorenclubs wurden im August geschlossen, sind aber mittlerweile mit Auflagen wieder geöffnet.
Sport
Wettbewerbe in Sportarten wie Fußball, bei denen sich Menschen berühren können, sind ebenfalls seit August untersagt. Das Training ist erlaubt, wenn sich die Spieler nicht berühren. Betroffen sind Hobbysportler. Hallen dürfen nur zu 30 Prozent gefüllt sein, jedem Schwimmer müssen in Pools mindestens sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Gottesdienst
In Kirchen gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 30 Prozent.
Hochzeiten und Trauerfeiern
Es dürfen nicht mehr wie in den Sommermonaten 250 Personen teilnehmen, sondern nur noch 20 in Innenräumen und 40 Personen in den Außenbereichen.
Bordelle
Ende August mussten sämtliche Bordelle schließen.
Kinos und Theater
In Kinos dürfen höchstens 45 Prozent der üblichen Besucher hereingelassen werden, in Theater 50 Prozent.
Öffentlicher Nahverkehr
In Bussen oder Bahnen darf nicht mehr getrunken oder gegessen werden, damit die Masken die ganze Zeit getragen werden.
Spielsalons
30 Prozent der üblichen Gäste dürfen rein.
Fitnessclubs
Nur noch 30 Prozent der üblichen Gäste dürfen hinein. Bis zu 15 Personen können im Freien in einer Gruppe trainieren.
Spielplätze
Die Spielplätze waren seit Schulbeginn Anfang September geschlossen, um Ansteckungen zu vermeiden. Seit dem vergangenen Samstag sind sie jedoch wieder geöffnet.
Ländliche Grill- und Waldspielplätze
Sämtliche 47 Anlagen der balearischen Naturschutzbehörde Ibanat sind wieder zugänglich.
Dorf-Fiestas
Herbstmessen und Patronatsfeste können der Regionalregierung zufolge bis auf weiteres nicht stattfinden.
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