Die Polizei war gleich zu Beginn der nächtlichen Ausgangssperre präsent. | M.A. Cañellas

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Seit Sonntag, (25.10.) gilt für Mallorca und die Nachbarinseln eine nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 6 Uhr. Doch es gibt Ausnahmesituationen, in denen Bürger auch während dieses Zeitraums das Haus verlassen dürfen. Ein Überblick, über die erlaubten Aktivitäten:

- Arztbesuche

- Kauf von Medikamenten, medizinischen Produkten und Grundbedarfsgütern

- Drindgend notwendige Besuche beim Tierarzt

- Einhaltung beruflicher, geschäftlicher und institutioneller oder rechtlicher Verpflichtungen

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- Rückkehr an den Wohnort im Anschluss an autorisierte Aktivitäten

- Unterstützung von älteren, minderjährigen, behinderten oder abhängigen Personen

- Aufgrund höherer Gewalt oder Notwendigkeit

- Aufsuchen von Tankstellen, wenn dies für die Durchführung der in den vorstehenden Absätzen genannten Tätigkeiten erforderlich ist

Die autonomen Provinzen Spaniens haben die Befugnis, die Ausgangssperre flexibel zu gestalten und können sie um 22, 23 oder 24 Uhr beginnen lassen und zwischen 5 Uhr und 7 Uhr morgens beenden. Auf den Balearen gilt die Standard-Zeitspanne von 23 Uhr bis 6 Uhr. (mais)