Man sieht sie fast immer auf den Straßen von Palma, manchmal muss man ihnen ausweichen, auch kommt es zu Zwischenfällen. E-Scooter – auf Spanisch „patinetes” genannt – gehören bereits seit einigen Jahren zum normalen Verkehr. Ungeachtet der Tatsache, dass sie balearenweit pro Tag im Schnitt in zwei Unfälle verwickelt sind, will die Regionalregierung die neuartigen Fahrzeuge subventionieren: Wer sich so ein Teil anschafft, kann einen Zuschuss von 200 Euro aus Ökosteuer-Einnahmen erhalten. Begründet wird dies damit, dass die Elektrofahrzeuge die Luft nicht verunreinigen, dass sie somit in ein nachhaltiges Verkehrskonzept passen. Sie trügen zudem zu einer Beruhigung des Verkehrs bei.
Ungeachtet der freundlichen Haltung der regierenden Linkspolitiker sorgen E-Scooter-Fahrer durchaus für Probleme: Allein in Palma wurden im vergangenen Jahr laut Stadtverwaltung 2315 Bußgeldverfahren eingeleitet – dies vor allem wegen Fahrens ohne Weste, ohne Bremsen oder ohne eingeschaltetes Licht. Die Geldstrafen betragen 40 bis 200 Euro. Der Anteil der E-Scooter an Unfällen hielt sich indes mit elf Prozent in Grenzen. Allerdings erlitten 31 Prozent der dabei in Mitleidenschaft gezogenen Fahrer laut Rettungsdienst Kopfverletzungen, 54 Prozent Verletzungen an Armen und Beinen.
Lange gab es für die neuartigen Fahrzeuge überhaupt keine Reglementierung, jeder fuhr auf ihnen, wie es ihm gerade passte. Im November 2020 änderte sich das: Die spanische Zentralregierung stufte die Roller offiziell als Fahrzeuge ein und schuf folgende Rahmenverpflichtungen und -empfehlungen: Die Scooter dürfen 25 km/h nicht überschreiten. Es ist tabu, auf Autobahnen oder Bürgersteigen unterwegs sein, zu einem Helm wird zwar geraten, Pflicht ist er jedoch nicht.
Fast zeitgleich schuf die Stadt Palma ein eigenes Regelwerk: Fahrer von E-Scootern müssen sich ein reflektierende Weste anziehen. Sie sind verpflichtet, allein, also ohne eine Begleitperson, unterwegs zu sein. Personen unter 15 Jahren ist die Benutzung dieser Fahrzeuge untersagt. Es ist ferner verboten, unter Alkoholeinfluss zu fahren, sämtliche Verkehrsschilder müssen beachtet werden. Außerdem ist es untersagt, mit Kopfhörern Musik zu hören, die Benutzung von Handys ist ebenfalls verboten. Nicht nur auf Bürgersteigen ist es tabu, die Roller zu benutzen, sondern auch auf Plätzen und in Parks. Wer auf einem Weg zusammen mit Fußgängern unterwegs ist, hat Schritttempo zu fahren. Die Lichter des Scooters müssen immer angeschaltet sein, die Bremsen haben zu funktionieren.
Je nachdem, wo man fährt, müssen unterschiedliche Hochgeschwindigkeiten eingehalten werden: Auf Radwegen, die neben Fußgängerwegen verlaufen, sind allerhöchstens 20 km/h erlaubt. Diese Geschwindigkeit gilt auch in innerstädtischen Straßen, die als S-28 ausgezeichnet sind. In Tempo-30-Zonen sind maximal 25 km/h gestattet. An Feiertagen und zwischen 20 und 10 Uhr darf man auch auf Wegen fahren, die zu anderen Uhrzeiten nur Fußgängern vorbehalten sind. Geparkt werden dürfen die Fahrzeuge lediglich in Fahrradbereichen oder sonstigen extra dafür ausgewiesenen Plätzen. Allgemein wird in Spanien erwartet, dass die Helmpflicht für die Roller schon in Bälde eingeführt wird.
1 Kommentar
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Na endlich haben sie es begriffen. Schön und gut, aber das Wichtigste fehlt noch ? die Versicherung wie es z.B. anderso der Fall ist = # Das sind die E-Scooter Regeln im Ausland - ADAC https://www.adac.de › verkehrsvorschriften-ausland Versicherungspflicht für E-Scooter Niederlande von www.adac.de 23.01.2023 — Eine Versicherungspflicht wie in Deutschland gibt es nur in Frankreich. In den Niederlanden und Großbritannien sind Scooter nicht erlaubt. E-Scooter-Regeln in... · Versicherung, Helm und... · Verbot in den Niederlanden...