Pauschalurlauber wenden sich im Krankeitsfall an ihre Reiseleiter oder Reiseveranstalter.
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Pauschalurlauber wenden sich im Krankeitsfall an ihren Reiseveranstalter
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1 Kommentar
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...wenn's dann auch so ablaufen würde!?...ob die spanischen staatlichen systeme fúr die deutschen EBM Sätze der Gesetzlichen Krankenkassen arbeiten , halte ich für unwahrscheinlich! Und ob das gesetzlich-regulär wäre wenn eine spanische Behandlung eines GKV Versicherten in Spanien höher liegen wúrde als in D.( ca 11,-bis 35,-€/Monat!) halte ich für fraglich!...MEISTENS wird dann doch nach einer Kreditkarten-Krankenabsicherung/Zusatzvereicherung/Reiseversicherung,etc gefragt und eine positive Antwort auch zur "Reelen Abrechnung" des ärztliche Leistung beanspruchende Patienten verwendet.....Lasse mich gerne eines "Besseren " belehren, glaube aber nicht das es in der Regel diese Fallabwicklung wirklich gibt...Gruss