Wer in einer Lebenspartnerschaft lebt, sollte finanzielle Dinge so regeln, dass bei dem Ableben eines Partners keine Probleme oder gar Rechtsstreitigkeiten entstehen. Dies gilt auch für den Fall der Trennung. Während Lebenspartnerschaften in Spanien in einzelnen autonomen Gemeinschaften (Comunidades autónomas) zumeist gesetzlich geregelt sind, fehlen in Deutschland für heterosexuelle Paare entsprechende Gesetze. Wer in Spanien in einer sogenannten "Mini-Ehe" lebt, die allerdings in den meisten autonomen Gemeinschaften registriert werden muss, hat beim Ableben des Partners gute Karten: der Partner der sogenannten "pareja de hecho" oder "pareja estable" wird erbmäßig dem Ehepartner gleichgestellt. In Deutschland dagegen, wo Art. 6 des Grundgesetzes die Ehe dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, geht der nichteheliche Lebenspartner in diesen Fällen von Gesetzes wegen leer aus, es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft deutschen Rechts.
Finanzen besser rechtzeitig klären
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