Wer muss sich ins Wählerregister eintragen lassen?
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben und über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Zuständig ist die Stadt oder Gemeinde, in welcher der Wähler zuletzt gemeldet war. Von dort aus werden einen Monat vor der Abstimmung die Briefwahlunterlagen verschickt. Auslandsdeutsche können via Briefwahl ihre Stimme abgeben oder wenn sie am Wahltag in ihrer alten Gemeinde sind mit der Benachrichtigung über den Eintrag ins Wählerverzeichnis dort in die Wahllokale gehen. Das Register wird für jede Wahl neu erstellt, deshalb müssen sich Bürger, die im Ausland leben, immer wieder eintragen lassen.
Wie kann ich mich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen?
Dafür muss ein Antrag ausgefüllt und postalisch an die Gemeinde gesendet werden, bei welcher der Wähler zuletzt gemeldet war. Das Formular lässt sich auf der Internetseite des Bundeswahlleiters herunterladen und liegt im Konsulat in Palma aus. Abgefragt wird unter anderem der Tag der offiziellen Abmeldung aus Deutschland. Bei der Bundestagswahl 2013 gaben 67.000 Auslandsdeutsche ihre Stimme ab, knapp 2200 davon leben in Spanien. „Bisher haben die Gemeinden 40.000 Anträge für den Eintrag ins Wählerverzeichnis erhalten“, sagt eine Sprecherin des Bundeswahlleiters. Sie geht davon aus, dass in diesem Jahr mehr Auslandsdeutsche wählen werden als noch vor vier Jahren.
Kann ich als Mallorca-Deutscher von der Wahl ausgeschlossen werden?
Ja. Denn im Fall von Auslandsdeutschen gilt: Ein Wahlrecht hat, wer nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Wer also länger als ein Vierteljahrhundert auf Mallorca wohnt, muss begründen, dass „er persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen“ ist. So heißt es im Gesetzestext.
Wie begründet man die „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik“?
Die Begründung wird dem Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis beigefügt. „Es ist immer eine Einzelfallentscheidung“, betont die Sprecherin des Bundeswahlleiters. Gründe sind beispielsweise: Wer Rente aus Deutschland bezieht oder dort eine Immobilie besitzt. Nachweise sind nicht erforderlich, denn: „Mit dem Antrag wird eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben. Falsche Angaben sind somit strafbar.“ Über die Wahlberechtigung entscheidet die Gemeinde.
Welche Fristen gibt es?
Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde eingehen. Für die Bundestagswahl ist das Sonntag, 3. September. Wichtig ist, die Postlaufzeiten aus Spanien zu beachten. Die Frist kann nicht verlängert werden. Einen Monat vor der Abstimmung verschicken die Kommunen die Briefwahlunterlagen. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr wieder bei der Gemeinde eingegangen sein, dann beginnt die Auszählung der Stimmen.
Muss ich das Porto für die Briefwahl selbst zahlen?
Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten trägt der Wähler. Ein Kurierdienst für Wahlpost wird im Konsulat in Palma nicht angeboten.
Warum kann ich nicht einfach im Konsulat in Palma wählen gehen?
„Bei der Bundestagswahl wird nach Wahlkreisen abgestimmt“, erklärt die Sprecherin des Bundeswahlleiters. Deshalb müsste das Konsulat Stimmzettel für 299 Wahlkreise zur Verfügung stellen. „Das ist nicht machbar.“ Außerdem sei es für Auslandsdeutsche, die weit entfernt von einem Konsulat oder einer Botschaft wohnen, einfacher, per Brief ihre Stimme abzugeben. „Es gibt derzeit keine Bestrebungen, das Wahlsystem für Auslandsdeutsche zu ändern.“
(aus MM 3472017)
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