Gerade wer auf einer Finca oder in einem Dorf lebt, ist auf Mallorca auf ein motorisiertes Fahrzeug angewiesen. Den deutschen Wagen zum Mallorquiner zu machen, ist mit reichlich Papierkram und Kosten verbunden. Wer es einfacher haben möchte, kauft auf der Insel ein Auto oder Motorrad. Doch gänzlich bleiben einem Amtsgänge nicht erspart.
Zunächst steht die Entscheidung an, ob man den Wagen bei einer Privatperson oder einem Händler kauft. Zu beachten ist, dass gerade Gebrauchtwagen auf der Insel oftmals teurer sind als auf dem spanischen Festland. Auf Mallorca allerdings ist es durch die Vielzahl der Autovermietungen manchmal möglich ein Schnäppchen zu machen, wenn die Unternehmen ihre Flotten erneuern und die Autos aus dem Vorjahr abstoßen.
Vorteile beim Händlerkauf sind, dass er die „alte Mühle“ abkauft und sich auch um den Papierkrams bei An- beziehungsweise Ummeldung kümmert.
Wer privat ein Fahrzeug kauft oder auch verkauft, kann entweder einen Dienstleister beauftragen („Gestoría“) oder sich selbst um die Behördengänge kümmern. So mancher Verkäufer schläft ruhiger, wenn er eine Gestoría beauftragt hat. Er geht dann sicher, dass die Ummeldung zügig erledigt wird. Eine Alternative ist es, den Käufer beim Gang zur Verkehrsbehörde zu begleiten.
Die Ummeldung erfolgt bei „Tráfico“. Dafür muss zunächst online unter www.dgt.es ein Termin („Cambio de titularidad“) vereinbart werden.
Die Verkehrsbehörde weißt darauf hin, dass Käufer und Verkäufer unbedingt aufbewahren sollten: Verkaufsurkunde sowie Kopie des Lichtbildausweises der Gegenpartei. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen die Ummeldung dem Verkäufer nachzuweisen. Bei Problemen soll der Verkäufer sich an die Verkehrsbehörde wenden und die Ummeldung selbst durchführen. Bevor das Fahrzeug den Besitzer wechselt, müssen alle Strafzettel bezahlt und die Kfz-Steuer beglichen werden.
Tráfico verlangt für die Ummeldung eines Autos 54,60 Euro, bei einem Moped beträgt die Gebühr 27,30 Euro. Der Käufer muss seinen Ausweis, die NIE-Nummer sowie eine Meldebestätigung des Rathauses sowie eine gültige Tüv-Bescheinigung des Wagens vorlegen, vom Verkäufer bringt er eine Ausweiskopie mit. Das entsprechende Formular für die Ummeldung gibt es in der Behörde sowie online und es muss von Käufer und Verkäufer unterschrieben werden.
Bei einem Privatverkauf muss die Zahlung der Gebrauchtwagen-Übertragungssteuer („Impuesto de transmisiones patrimoniales“) anhand der Bescheinigung Modelo 620 nachgewiesen werden. Bezahlt wird diese beim Finanzamt, der Agencia Tributaria. Die Übertragungssteuer entfällt beim Händlerkauf, da per Rechnung bezahlt wird und somit die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Gerade die Übertragungssteuer ist beim Privatverkauf der Punkt, der für Unmut sorgen kann. Die Steuer berechnet sich aus dem Restwert des Fahrzeugs. Dabei werden entweder vier oder acht Prozent des Wertes als Übertragungssteuer fällig. Berechnungsgrundlage ist eine Art Schwacke-Liste des Finanzamtes, die Gebrauchtwagen je nach Modell, Alter und Motor eine „Potencia fiscal” zuordnet. Liegt dieser Wert über 15, wird der Wagen mit acht Prozent des Restwerts besteuert, liegt er darunter, werden vier Prozent fällig. Gerade Fahrzeuge mit großem Hubraum und starkem Motor liegen oft über dem Wert 15, sie werden also mit acht Prozent besteuert. Bei einem Restwert von 10.000 Euro fallen 800 Euro Übertragungssteuer an. Dann müssen sich der alte und der neue Besitzer noch einig werden, wer die Steuer bezahlt …
Einige Unterschiede gibt es im Vergleich zur Autoummeldung in Deutschland. Zum einen behält das Fahrzeug hierzulande sein Kennzeichen unabhängig vom Halter und dessen Wohnort.
Die alte Kfz-Versicherung muss der ehemalige Besitzer zum anderen selbst kündigen. Es liegt in der Kulanz des Unternehmens, ob die Beiträge zurückerstattet werden oder nicht. Manchmal kann der Vertrag auf ein neues Fahrzeug übertragen oder auch pausiert werden. Für die neue Versicherung müssen die Fahrzeugscheine sowie Kennzeichen vorgelegt werden.
Ähnlich wie in der Heimat bieten auch die spanischen Agenturen Haftpflicht sowie Teil- und Vollkasko an. Einige Versicherer gewähren nach Prüfung der deutschen Schadenfreiheitsklasse einen Rabatt, aber eigentlich kennen spanische Versicherer keinen Schadenfreiheitsrabatt. Die Verkehrsbehörde verlangt weder bei An- noch Ummeldung einen Versicherungsnachweis. Bei einer Polizeikontrolle fragen die Beamten den Versicherungsschutz ab.
Auch die Kfz-Gebühr für das verbleibende Jahr wird dem Verkäufer nicht erstattet. Der neue Halter zahlt dann die Gebühr für das kommende Jahr.
(aus MM 30/2019)
2 Kommentare
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oder gleich weiter mit Kennzeichen D fahren, wie es viele praktizieren ( auch viele hier arbeitenden Residenten ) .
Komplizierter geht es wohl nicht? Ich fahre weiter Bus, ist noch dazu preiswerter. Allerdings wer auf dem Land oder weit ab wohnt hat nicht die große Wahl.