Verwirrspiel um die Gültigkeit von unbefristeten deutschen Führerscheinen auf Mallorca: Möglicherweise müssen sie nun doch umgetauscht werden.
Nachdem die lokale Verkehrsbehörde erst Ende Dezember auf MM-Anfrage schriftlich erklärt hatte, dass für die Inhaber von deutschen Führerscheindokumenten ohne konkretes Ablaufdatum lediglich ein Gesundheitstest und eine Registrierung in Spanien vorgeschrieben sei, gibt es nun widersprüchliche Aussagen vom Amt. Im Rahmen der europarechtlich vorgesehenen "Verlängerung" ("renovación") will Behördenleiterin Maria Teresa Sau Llanas (Jefa Provincial de Tráfico) in der konkreten Verwaltungspraxis nun offenbar doch eine Umtauschpflicht durchsetzen.
"Ab 19. Januar muss der Antragsteller seinen Führerschein abgeben. Dieser wird an das Ausstellungsland zurück geschickt. Er bekommt einen vorläufigen Führerschein ausgestellt und erhält per Post an seinen Wohnsitz einen neuen EU-Führerschein mit Geltungsdauer gemäß Richtlinie 2006/CE/126", heißt es in einer E-Mail an MM. Betroffen seien sowohl die Inhaber von unbefristeten Führerscheinen als auch Personen, deren deutscher Schein demnächst abläuft.
Von diesem Verwaltungsaufwand befreit wären demzufolge allein die Besitzer von Dokumenten mit konkretem Ablaufdatum, wie sie seit Januar 2013 auch in Deutschland nur noch ausgestellt werden. Die Befristung beträgt aber normalerweise 15 Jahre und dürfte sich damit in Spanien in nächster Zeit noch nicht auswirken.
Kurios ist unterdessen, dass Behördenleiterin Maria Teresa Suau Llanas trotz der Aufforderung zum Umtausch im Anhang ihrer E-Mail mit Briefkopf des Innenministeriums nochmals ihre Rechtsauffassung von Ende Dezember bekräftigt, laut der man auch im Fall der "Verlängerung" in Spanien den deutschen Führerschein behalten darf, wenn nach dem Gesundheitstest keine Brille oder sonstige Auflage eingetragen werden muss. Das deckt sich auch mit dem Wortlaut des einschlägigen Real Decreto 818/2009 ("Reglamento de Conductores"). In Artikel 15, Absatz 5 ist ausdrücklich festgehalten, dass man nicht zum Umtausch gezwungen werden kann.
Allerdings bietet die neue EU-Führerscheinrichtlinie, die ebenfalls mit einer Schlussklausel in das Real Decreto 818/2009 eingebunden ist, den Mitgliedsstaaten sehr wohl die Möglichkeit, einen Umtausch von unbefristeten Führerscheinen zu verlangen. Es ist deswegen damit zu rechnen, dass der dazu im Widerspruch stehende Artikel 15, Absatz 5 in absehbarer Zeit geändert wird, möglicherweise allerdings erst nach der Parlamentswahl Ende 2015.
Nichtsdestotrotz raten die deutschen diplomatischen Vertretungen bereits heute zum Umtausch von unbefristeten deutschen Führerscheinen in Spanien. Ein entsprechendes Merkblatt steht seit 24. Januar 2015 zum Download bereit – offenbar die Folge von Konsultationen des Verkehrministeriums mit den Botschaften in Madrid, die laut Pressemitteilung kürzlich stattgefunden haben. Der Stand vom Dezember 2014 wurde damit nochmals aktualisiert. "Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden", heißt es in dem Informationsblatt allerdings ausdrücklich. Man darf also gespannt sein, wie es weitergeht, und welche Interpretation sich am Ende durchsetzen wird.
Behördenweg
Statt eines Einzeltermins sollen Umtauschwillige nun zwei Besuche auf sich nehmen, wie die Verkehrsbehörde Tráfico mitteilt. Zunächst muss man einen Termin vereinbaren, um Führerschein und NIE-Nummer vorzulegen (Tel. 061 oder "cita previa" online). Danach ist in einem "Centro de Reconocimiento de Conductores" ein Gesundheitstest zu absolvieren. Anschließend wird man erneut einbestellt und erhält ein nur in Spanien gültiges provisorisches Dokument, auf Wunsch zusätzlich auch einen Internationalen Führerschein. Dieser gilt aber nur in Verbindung mit einem nationalen Dokument. Ansonsten drohen im Ausland Scherereien mit den Behörden. Hier die Hinweise von Tráfico zum Thema Führerscheinumtausch für Ausländer.
5 Kommentare
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Bundesministerium (http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Fuehrerschein/fuehrerschein-faq.html) ist keine oberflächliche Google-Recherche Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Durch Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19.01.2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben. Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.
@Willi S. Nein, da liegen Sie definitiv falsch. Nicht jede Frage ist halt über eine oberflächliche Google-Recherche zu beantworten. Die Verwaltungsvorschrift besagt, dass alle alten Führerscheine spätestens bis 2033 erstmals in das Scheckkartenformat umgetauscht werden müssen. Wenn man einen alten rosafarbenen oder grauen Schein hatte, ist das aber erfüllt, wenn man zum Beispiel 2005 die Scheckkarte beantragt hat. Die gilt dann lebenslang. Leute, die gleich bei ihrer Fahrprüfung eine Scheckkarte bekommen haben, sind logischerweise von der Vorschrift "erstmals in Scheckkarte umtauschen" auch nicht betroffen. Da geistern leider viele Halbwahrheiten durchs Netz...
Geben Sie einfach mal Führerschein umtauschen 2033 in Google ein ,vom ADAC bis TÜV, Behörden usw.es betrifft alle Führerscheine
@Willi S. Was Sie da sagen stimmt nicht. Bis 2033 müssen nur die alten rosanen oder sogar grauen Führerscheine ins Scheckkartenformat getauscht werden. Wer schon eine Scheckkarte ohne Ablaufdatum hat (ausgegeben zwischen 1999 und 2013), kann diese im Prinzip lebenslang behalten. Vorausgesetzt natürlich, er wird nicht verloren/gestohlen, und man bekommt ihn nicht abgenommen. Denn bei Neuausstellung der Scheckkarte, werden automatisch die 15 Jahre eingetragen. Einige Leute haben deswegen extra noch schnell vor dem Stichtag im Januar 2013 getauscht. Vor allem Leute mit Brille und dergleichen. Vorteil in Deutschland ist jedenfalls, dass (bisher) kein Gesundheitstest verlangt werden kann.
Unbefristeter deutschen Führerscheinen ??? Das ist nicht richtig bis 2033 müssen alle unbefr.Führescheine umgetauscht werden.Ist das etwa keine Befristung?? Hier sollte sich doch mal ein Anwalt der Sache annehmen.