Wer als spanischer Steuer-Resident mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist, muss sich auf Polizeikontrollen und Bußgelder gefasst machen. Ein entsprechendes Verbot ist im neuen Verkehrsgesetz enthalten, das am 9. Mai in Kraft trat. Geschlossen wurde damit eine Rechtslücke, die bisher für unklare Verhältnisse sorgte, von manchen aber auch genutzt wurde, um sich die bürokratische und teure Ummeldung des Wagens zu ersparen.
Umgehen konnte man das lästige Prozedere mit der Bezahlung einer Zulassungssteuer beim Finanzamt. Die Verpflichtungen gegenüber dem Staat waren damit im Wesentlichen erfüllt. Mit einem Zahlbeleg war man bei den immer wieder durchgeführten Stichproben auf der sicheren Seite. Ins Visier genommen hatten die Beamten der Zollfahndung insbesondere internationale Schulen oder stark von Residenten frequentierte Punkte wie den Ortseingang von Port d'Andratx.
Eine Grundlage, um die Sünder auch verkehrsrechtlich zu belangen, gab es bisher jedoch nicht. Die Polizei begnügte sich meist mit einem Bericht samt Zahlungsaufforderung, der ans Finanzamt weitergeleitet wurde. Wer innerhalb von vier Tagen vorstellig wurde, hatte seine Situation wieder in Ordnung gebracht, gegebenenfalls natürlich mit Säumniszuschlag.
Rein steuerlich ist das auch nach dem 9. Mai so geblieben, allerdings kann nun auch eine Ummeldung verlangt werden. Das besagt ein unscheinbarer Abschnitt, der dem Artikel 1 im Paragraf 62 im Verkehrsgesetz hinzugefügt wurde. In der Neufassung der Ley de Tráfico (Ley 6/2014) heißt es nun sinngemäß, dass alle Kraftfahrzeuge, die in Spanien von Steuer-Residenten, Firmen oder Teilhabern von hier ansässigen Firmen benutzt werden, auch in Spanien zugelassen werden müssen. Das am 8. April im Boletín de Estado verkündete Gesetz gilt nach einer Frist von einem Monat, also eben Freitag, 9. Mai.
Ob und wie sich die Regelung in der Praxis auswirkt, ist bisher noch unklar. "Geldbußen können erst verlangt werden, wenn es zum Gesetz auch eine Umsetzungsverordnung gibt", sagt Mario Arnaldo vom Verkehrsverband AEA (Automóvilistas Europeos Asociados). "Per Rechtsverordnung werden Fristen, Anforderungen und Bedingungen für die Erfüllung dieser Pflicht sowie mögliche Ausnahmen festgelegt", heißt es im Gesetzestext wörtlich.
Bis eine entsprechende Regelung verabschiedet sei, könne es noch einige Monate dauern, so Mario Arnaldo. Allerdings ist dafür kein Parlamentsbeschluss mehr erforderlich, sondern lediglich ein Dekret aus dem Ministerium. Wenn es so weit ist, rechnet Arnaldo mit Geldbußen von 200 Euro: "Es handelt sich um ein mittelschweres Vergehen. So, wie wenn man den Führerschein nicht fristgerecht verlängert."
Dieses Geld kann man sich vorerst noch sparen, zumal die Dinge in Spanien nicht immer gleich so heiß gegessen werden. In einem MM bekannten Fall gab es am 6. Mai jedenfalls sowohl von der Guardia Civil als auch vom Finanzamt den Hinweis, dass der Beleg über die Zulassungssteuer zumindest übergangsweise auch weiterhin ausreicht. Für den 35-jährigen Martin G.* eine beruhigende Auskunft, da er ein deutsches Leasing-Auto fährt, dessen Papiere bei der Bank liegen. Eine Ummeldung wäre somit gar nicht ohne Weiteres möglich. Bis zum Vertragsende in zwei Jahren wollen sich die Beamten nach eigener Aussage nun aber erst einmal mit der Zulassungssteuer von in diesem Fall 404 Euro zufriedengeben.
Ausgenommen von der Gebühr und der Ummeldung ist im Übrigen nur, wer nachweisbar im Ausland wohnt. Eine entsprechende Steuerwohnsitzbescheinigung vom Heimatfinanzamt sollte man als Teilzeitinsulaner in spanischer Übersetzung und eventuell auch mit Haager Apostille beglaubigt im Fahrzeug mitführen. Bei Touristen dürfte im Normalfall auch ein Fährticket reichen, das nicht älter als ein halbes Jahr sein sollte.
Ausschlaggebend für die Steuer- und Ummeldepflicht ist nicht die Situation des Halters, sondern allein der Fahrer. Benutzt ein Resident auch nur ein einziges Mal ein ausländisches Fahrzeug, kann es also bereits Probleme geben.
(aus MM 19/2014)
5 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Für alle, die ebenfalls von der Problematik betroffen und steuerlich eindeutig in Deutschland resident sind, hier ein Link zum Ansässigkeitsnachweis DBA Spanien (zweisprachig Spanisch/Deutsch): https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Ansaessigkeitsbescheinigungen_nach_Doppelbesteuerungsabkommen/default.php?f=Muenchen&c=n&d=x&t=xWer dieses Papier im Auto mitführt, ist für Kontrollen gut gerüstet. Um eventuelle peinliche Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden, empfiehlt sich vorher aber natürlich eine Rücksprache mit dem Steuerberater!
TÜV um ein paar Jahre überzogen ist bei der Prüfstelle normalerweise kein Problem. Das Auto kann ja in der Zwischenzeit auch in irgendeiner Scheune gestanden haben. TÜV, GTÜ und Dekra sind nicht die Polizei, sie erstatten also keine Anzeige und schreiben schon gar nicht an die Versicherung. Allerdings gibt es jetzt eine neue Regelung, laut der sie in solchen Fällen die Verkehrssicherheit besonders gründlich prüfen müssen. Mit Zuschlag kostet es dann 120 statt 80 Euro. Und wenn man bei der Einreise nach D. dummerweise von der Polizei erwischt wird, ist es mit 150 Euro Bußgeld und 2-3 Punkten getan. Sinnvoll ist es natürlich, wenn man das Thema spanische ITV von vorne herein mit seiner Versicherung abspricht. Ich kenne aber auch Leute, die alle zwei Jahre zum TÜV nach Deutschland fahren. Und gelegentlich soll es auch deutsche Ingenieure, die unter der Hand auf Malle Plaketten und sogar Prüfberichte ausgeben...
Die Praxis der Jagd auf deutsche und andere ausländische Kennz. auf Mallorca mittels Razzien vor internationalen Schulen läßt mich zustimmen: Die ticken hier nicht richtig! Ein echter Liebhaber seines Oldtimers z.B. müßte diesen nun ummelden (auch der Stader z.B.), was zu Problemen führen wird. Wegen der paar Euro mehr in der Staatskasse soviel Wind zu machen wird mehr kosten, als es einnimmt. Aber wenn die auf Mallorca klüger wären, ginge es der Wirtschaft dort und im Rest Spaniens ja auch besser! Verglichen mit dem Vermietungsverbot von Aptms., das eindeutig auf eine Bevorzugung der Hotel-Lobby ausgerichtet ist, ist der Kennzeichen-Unsinn aber eher peanuts. Letztlch aber wird klar: Man will jetzt Kasse machen, auf Teufel komm heraus. Rücksicht wird keine mehr genommen! Keine Gnade! So wie mit den Stieren in der Arena!
Tja da kann ich was zu Beitragen aus guter Quelle !! Es gibt Mitbürger aus Germany die ihre Fzg hier lassen u zurück fliegen !!! So jetzt fängt das Problem an mit !!! Fzg kein TÜV mehr. Abgelaufen. Unfall verursacht. Oder jemand ist in sein Fzg reingefahren mit Fahrerflucht! Der deutsche bringt es zur anzeige, will von der Versicherung kassieren. Die Versicherung will das Fzg sehen ! Und sieht oh KEIN TÜV !!!! Oder fährt nach 3 Jahren nach Deutschland um neu zu tüv zu holen. Der TÜV in German merkt oh seit 3 Jahren kein TÜV das FZG. Strafe auch hier u schreiben an die Versicherung usw.... All dieses usw usw ... Achtet doch mal bitte auf die TÜV Plakette auf Mallorca an deutschen Fzg u siehe da wie lange abgelaufen. Oft erkennt man sie an der Farbe der TÜV Plakette ohne rauf-zu-schauen.... Selber schuld an Egoismus u Faulheit u alle anderen werden mitbestraft. Klar wollen die auch das die deutschen hier ihre Autos zulassen, damit die Kassen sich füllen hinzu... Mfg Da Silva
Irgenjemand tickt hier nicht richtig! Wenn mein Sohn mit seinem Auto bei mir zu Besuch ist, kann ich dieses auch fahren. Fehlt nur noch, dass ich mit seinem deutschen Handy bei einem Unfall keine Hilfe rufen darf, weil es in Spanien nicht zugelassen ist. Hoch lebe die Bürokratie!!