Verwirrung und Verärgerung stiftet die im Januar in Kraft getretene Änderung der Übertragungssteuer beim Kauf von Gebrauchtwagen von Privat. Vor allem bei älteren Fahrzeugen ist die Steuer jetzt so hoch, dass sich der Kauf möglicherweise gar nicht mehr lohnt. Angesichts zahlreicher Beschwerden will die Balearen-Regierung jetzt eine Info-Kampagne einleiten; doch am Steuergesetz selbst wird sich offenbar nichts ändern.
Wurde die Gebrauchtwagen-Übertragungssteuer ("impuesto de transmisiones patrimoniales") früher nach dem Fahrzeugwert berechnet, geschieht das nun nach Hubraum (bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. 1. 2011) oder CO2-Ausstoß (EZ nach dem 1. 1. 2011). Ist das Fahrzeug älter, kommt noch ein Zuschlag drauf: fünf Prozent bei fünf Jahren und zehn Prozent ab zehn Jahren. Die Balearen-Regierung betont jedoch, dass durch die Neuordnung nach europäischen Richtlinien keine Steuer-Mehreinnahmen vorgesehen sind.
Tatsache ist jedoch, das die neue Berechnungsweise für unliebsame Überraschungen gut ist. Das auf Autoummeldungen und andere Behördengänge spezialisierte Unternehmen "Mallorca Auto Service" (MAS) hat in einer Mitteilung Beispiele für erhebliche Steuererhöhungen aufgezeigt. So sei die Halter-Übertragung für einen Golf 1,9 TDI Highline, Erstzulassung 2003, bis 31. Dezember steuerfrei gewesen, nun müssten 418 Euro berappt werden.
Und es gibt noch drastischere Beispiele: Laut MAS mussten für einen Mercedes ML 270 CDI, EZ 2001, bislang 284,80 Euro an Übertragungssteuer gezahlt werden, seit 1. Januar seien es 1408 Euro. Und wenn die CO2-Werte des Fahrzeugs unbekannt sind, entspricht die Übertragungssteuer automatisch 960 Euro.
Die Steuer gilt auch für Fahrzeuge, die von deutschen auf spanische Kennzeichen umgemeldet werden und bei denen ein Halterwechsel von Privat an Privat stattfindet. Tipp des Mallorca Auto Service: Wer ein deutsch zugelassenes Fahrzeug kauft und in Spanien ummelden möchte, sollte zusehen, dass er es vorher in Deutschland auf seinen Namen und mit deutscher Adresse anmeldet.
Außerdem gut zu wissen: Fahrzeuge, die mit Rechnung gekauft werden, sind von der Übertragungssteuer ausgeschlossen. (jog)
1 Kommentar
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Hallo . Habe ein Mini Jahrgang 2006 und möchte diesen in die Schweiz bringen. Der Mini ist über mein spanisches Geschäft angemeldet. Geht das überhaupt? Oder soll ich den Mini in Spanien verkaufen?