Es kommt in diesen Zeiten der zunehmend flexiblen Familienstrukturen immer häufiger vor, dass Kinder alleine von A nach B fliegen möchten oder müssen, etwa, um die getrennt lebenden Eltern oder die Großeltern besuchen zu können. Die Fluggesellschaften sind schon seit Jahren auf diese kleinen Passagiere eingestellt. Ein Prozedere regelt, wie auch die jüngsten Fluggäste auf die Reise gehen können. Die Bestimmungen können aber von Airline zu Airline, von Airport zu Airport abweichen.
Generell lässt sich sagen, dass auf den Mallorca-Deutschland-Routen Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren, je nach Airline, alleine fliegen dürfen. Für den erhöhten Sicherheits- und Betreuungsaufwand erheben die Fluggesellschaften neben dem Flugticket eine Pauschale von 30 bis 40 Euro pro Strecke.
Je nach Abflugsort ist es den Eltern darüber hinaus möglich, das Kind nach dem Check-in noch durch den Sicherheitsbereich bis zum Flugzeug oder zumindest bis zum Flugsteig zu begleiten. Deutsche Airports erweisen sich in dieser Frage unterschiedlich kulant. Vor allem bei kleinen Kindern darf die Mutter schon einmal mit bis zur Stewardess.
Am Flughafen Palma sind die Bestimmungen jedoch seit eineinhalb Jahren verschärft worden: Hier hat die Verabschiedung zwischen dem alleinreisenden Kind und seinen Erziehungsberechtigten spätestens an der Sicherheitsschleuse zu erfolgen. Ohne gültige Bordkarte wird kein Angehöriger in den Sicherheitsbereich eingelassen.
So sind es in Palma die Mitarbeiter der jeweiligen Fluggesellschaft, die die Verantwortung für das Kind übernehmen und es sowohl bis ins Flugzeug begleiten als auch, nach der Landung, am Zielort betreuen, bis der kleine Passagier seinen ausgewiesenen Familienangehörigen übergeben werden kann. Über die weiteren Anforderungen geben die Airlines in ihren jeweiligen Internetpräsenzen nähere Auskünfte.
Die Fluggesellschaft weist darauf hin, dass eine Begleitung von und zum Flughafen notwendig ist. Der Familienangehörige muss bis zum Start des Flugzeuges am Flughafen verbleiben. Auch am Zielort hat ein Angehöriger zur planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges am Flughafen anwesend zu sein.
Der Abholer des Kindes muss bei Abflug namentlich benannt werden und sich bei Übergabe des Kindes am Ankunftsort ausweisen können.
Air Berlin bittet in solchen Fällen zwei Stunden vor dem geplanten Abflug für die Erledigung aller notwendigen Formalitäten am Check-in-Schalter einzutreffen. Dort erhält das Kind einen speziellen Brustbeutel, die sogenannte UMNR-Tasche (Englisch für Unaccompanied minor; unbegleiteter Minderjähriger), die das Kind während des Fluges bei sich trägt.
In dieser Tasche befinden sich das Flugticket, die Bordkarte für den Flug, ein gültiges Ausweisdokument des reisenden Kindes und das UMNR-Formular.
In dieses Formular haben die Eltern oder Familienangehörigen zuvor folgende Angaben eingetragen:
- Name und Alter des Kindes;
- Name, Adresse und Telefonnummer der Begleitperson zum Flughafen;
- Name, Adresse und Telefonnummer des Abholers am Zielflughafen.
Das UMNR-Formular ist in der Web-Page von Air Berlin abrufbar. Notwendig sind fünf Ausdrucke mit den entsprechenden Daten.
Alleinreisende Kinder (fünf bis einschließlich elf Jahre) zahlen den vollen Flugpreis zuzüglich einer Servicegebühr von 30 Euro pro Strecke; die Sitzplatzreservierung ist kostenfrei. Für einen reibungslosen Ablauf werden am Abflughafen alle relevanten Daten der Begleitpersonen benötigt, die das Kind zum Flughafen bringen und oder abholen. Sollten dies nicht die Eltern selbst sein, verlangt Condor eine Vollmacht der Eltern zum Einchecken und Abholen.
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