Mit der historischen Vereinbarung soll ausgeschlossen werden, dass Arbeitnehmer Saisonarbeitern oder Kurzarbeitern Kündigungen aussprechen. | Ultima Hora

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Vertreter des Hotelgewerbes auf Mallorca haben eine historische Vereinbarung beschlossen, um die Branche auf der Insel nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Arbeitgeber und Mehrheitsgewerkschaften des Sektors wie CCOO und UGT haben der Regierung zu Wochenbeginn konkrete Maßnahmen vorgelegt. Das Dokument wurde ebenfalls vom Spanischen Hotel- und Gastgewerbeverband (CEHAT), vom Hotelkettenverband der Balearen (ACH) und vom Hotelverband von Mallorca (FEHM) unterstützt.

Weil nach Aufhebung des Alarmzustands Mobilitäts- und Transportbeschränkungen weiterhin bestehen werden und der Tourismus als eine der letzten Branchen wieder aktiviert werden wird, fordern die Beteiligten eine sechsmonatige Verlängerung der Beschäftigungsbeihilfen, wie z.B. der ERTE, mit der Befreiung der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen und einem speziellen Arbeitslosenschutz für Arbeitnehmer.

Im Falle einer schrittweisen Wiedereröffnung verpflichten sich die Unternehmen, nicht auf Zeitarbeit oder befristete Verträge zurückzugreifen, bis die gesamte Belegschaft, die aufgrund höherer Gewalt vom ERTE betroffen ist, wieder eingetreten ist.

Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich auch für Beschäftigte mit sogenannten „Fijos discontinuos" gelten, deren Verträge standardmäßig eine Aussetzung der Arbeitstätigkeit vorsehen. Die Arbeitgeber verpflichten sich, diese Tätigen zum Zeitpunkt ihrer geplanten Rückkehr wieder einzustellen und anschließend gegebenenfalls Kurzarbeit anzumelden.

Um die Auswirkungen von ERTE auf das unmittelbare Einkommen der Hotelangestellten abzuschwächen, wird vereinbart, dass die Unternehmen auf Antrag den vollen Lohnzuschlag vor Ablauf der Frist vorstrecken.

Eine weitere Maßnahme, die sich auf die Arbeitgeber auswirkt, sieht vor, von der Regierung eine zwölfmonatige Gnadenfrist für die Kapitalabschreibung in den Finanzgeschäften zu beantragen. Während der nächsten zwölf Monate würden die Unternehmen nur die Zinsen zahlen.

In der Vereinbarung heißt es, dass die Unternehmen nach Wiederaufnahme der Tätigkeit alle präventiven Mittel einsetzen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer sowie der Kunden zu gewährleisten und dabei jegliches Risiko einer Virusinfektion in den Unterkünften zu vermeiden. Unter anderem werde es persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter geben. (dise)