Das Landgericht Frankfurt am Main hat geurteilt, dass Passagieren bei einem Flugausfall wegen eines Pilotenstreiks eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Voraussetzung dafür ist nach deutschen Medienberichten vom Montag, dass die Fluggesellschaft nachweisbar nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung des Fluges zu verhindern. Hintergrund des Urteils (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) ist die Klage eines Flugastrechteportals gegen den Mallorca-Flieger Ryanair aus dem Jahr 2018.
Ryanair erleidet Schlappe vor deutschem Gericht
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