Richter auf Mallorca entscheiden in Sachen VW. | Patricia Lozano

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Vor dem Hintergrund des Abgasskandals muss die spanische Volkswagen-Tochter einem Autokäufer auf Mallorca eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro zahlen. Das hat das Zivilgericht in Palma in zweiter Instanz entschieden. Dort hatten zehn Richter gemeinsam diese Grundsatzentscheidung gefällt. Sie ist das erste Urteil in dieser Angelegenheit auf den Balearen und gilt nun als Leitlinie für Betroffenen vom Abgasskandal, berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Mittwoch. 

Geklagt hatte ein Mann aus Marratxí, der in einer Niederlassung der Volkswagen Audi España S.A. in Palma für 20.000 Euro einen Golf gekauft hatte. In einem ersten Urteil war entschieden, dass sich die Klage nicht an Volkswagen direkt richten kann, sondern lediglich an den Konzessionär des Autohauses.

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In der Zwischenzeit hatte der Kläger einen Brief von Volkswagen erhalten, in dem er von der Generaldirektion gebeten wurde, mit seinem Wagen zu erscheinen, damit ein "festgestellter Vorfall" beseitigt werden könnte.

Die zweite Instanz wertete das Schreiben von Volkswagen nun als einen Beleg dafür, dass der Kaufvertrag nicht nur zwischen dem Privatmann und dem Konzessionär bindend war, sondern auch eine direkte Beziehung zwischen dem Autohersteller und dem Konsumenten darstellte. Aus diesem Grund sei die Entschädigung nicht vom Verkäufer sondern vom Hersteller zu bezahlen.

Die im Abgasskandal publik gewordene Software zur Unterdrückung von Kohlendioxidemissionen bei Autoinspektionen war in Spanien außer bei Volkswagen-Modellen auch in Autos der Marken Seat, Audi und Skoda eingebaut worden.