Mallorca30.08.16 00:00
Erben und Vererben ist für viele Mallorca-Residenten ein Thema, das auch karitative Aspekte haben kann. Aus diesem Grund beraten die SOS-Kinderdörfer in Zusammenarbeit mit dem Institut für Erbrecht zur aktuellen Rechtslage zwischen Deutschland und Spanien. Zu beachten ist dabei seit 17. August 2015 insbesondere auch die EU-Erbrechtsverordnung, die sich im Prinzip nach dem letzten Wohnsitz richtet, dem Erblasser aber auch eine Möglichkeit zur Rechtswahl einräumt.
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