Als Wasserfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die sich mittels einer Antriebsvorrichtung auf dem Wasser fortbewegen. Das kann ein Paddel oder Ruder sein, der Propeller eines Tretbootes, der Wind oder ein Motor. Auch elektrisch angetriebene Wassersportgeräte wie E-Boards gelten ebenso wie Standup-Paddelbretter als Wasserfahrzeuge. Sie alle dürfen ausschließlich außerhalb der festgelegten Badezonen an Küsten und Playas bewegt werden.
In Spanien ist das Fahren und Manövrieren mit Wasserfahrzeugen nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Ufer erlaubt. Das gilt natürlich insbesondere vor Badestränden. Der 200-Meter-Sicherheitsabstand ist an vielen Playas auf den Balearen mit gelben Bojen, auch Tonnen genannt, ausgewiesen. Will heißen: Zwischen Bojen und Ufer dürfen sich nur Badegäste aufenthalten. Luftmatratzen sind erlaubt, das Surfbrett von Mami oder Papi, mit denen ihre Kinder gerne mal planschen, ist dagegen verboten.
Stellt sich jetzt die Frage, wie Wassersportgeräte wie Jollen, Windsurfboards & Co. vom Ufer durch die Badezone gelangen. Dafür sind an allen von Rettungsschwimmern bewachten Playas Aus- und Einfahrten installiert, die mit jeweils einer roten und einer grüner Boje an jeder Seite markiert sind. Motorisierte Fahrzeuge dürfen in diesen Ausfahrt-Schneisen mit einer maximalen Geschwindigkeit von drei Knoten, etwa 5,5 km/h manövrieren. Ganz wichtig: Badende und Schwimmer haben in diesen Schneisen nichts zu suchen, um Unfälle zu vemeiden.
Doch noch einmal zurück zu den ausgewiesenen Badebereichen. Der gesetzlich vorgeschriebene 200-Meter-Abstand gilt nach spanischem Gesetz ausschließlich vor Badestränden. An Felsküsten, die keinen Strandbereich haben, dürfen Wasserfahrzeuge in einem Abstand von 50 Metern manövrieren. Bei der Anfahrt zur Ankerstelle müssen Skipper die Geschwindigkeit auf drei Knoten drosseln.
Der mallorquinische Umweltschutzverband Gob fordert eine Ausweitung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung auf 300 Meter entlang der gesamten Küstenlinie. Und bis zu 500 Meter vor der Küste soll eine Geschwindigkeitshöchstgrenze von fünf Knoten gelten. Dies würde die Sicherheit der Menschen erhöhen, die die Küste ohne motorisierte Fahrzeuge erreichen, und die Lärmbelästigung sowie die Auswirkungen auf die Artenvielfalt reduzieren, so Gob.
Der spanische Gesetzgeber erlaubt das Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von maximal 15 PS, ohne dass man dafür eine Fahrerlaubnis benötigt. Diese Regelung haben sich viele Bootsverleiher auf Mallorca in den vergangenen Jahren zu Nutze gemacht, um kleine halbstarre Schlauchboote mit Außenbordmotor, sogenannte Ribs, stunden- oder tageweise an jeden zu verleihen, der dafür zahlt. Doch birgt diese Freizügigkeit ein hohes Sicherheitsrisiko. Ohne jegliche nautische Kenntnisse mit einem Motorboot aufs Meer hinauszufahren oder entlang der Küste zu schippern, kann zu teils lebensgefährlichen Situationen für die Besatzung oder andere, in der Nähe befindliche Wassersportler führen.
Zum Fahren von Motorbooten mit einer Leistung von mehr als 15 PS, egal ob es sich um eine Segel- oder Motoryacht handelt, ist ein offizieller Führerschein Grundvoraussetzung. Für Freizeitskipper in Deutschland ist das der Sportbootführerschein See, der fast überall auf der Welt anerkannt wird. Er vermittelt dem Fahrer alle relevanten nautischen Kenntnisse, allen voran die Sicherheitsbestimmungen auf See, die Geschwindigkeitsbestimmungen in Häfen und Küstennähe, die Benutzung von Rettungsmitteln an Bord, Navigation, Meteorologie sowie die korrekte Verhaltensweise in Gefahrensituationen.
Für Segeljollen, Beachkatamarane oder Windsurf-Bretter besteht keine gesetzliche Führerscheinpflicht, eine entsprechende Ausbildung für den sicheren Umgang mit Pinne und Segel ist jedoch Voraussetzung, da auch diese Fahrzeuge, wenn sie außer Kontrolle geraten, ein extremes Sicherheitsrisiko für Badegäste in Ufernähe oder für die Crew auf dem Meer darstellen.
Ebenso wie alle anderen Manöver von Wasserfahrzeugen ist auch das Ankern auschließlich außerhalb des 200-Meter- beziehungsweise 50-Meter-Sicherheitsabstandes zum Ufer erlaubt. Grundsätzlich darf der Anker nicht über Seegraswiesen (Posidonia Oceanis) geworfen werden, da diese unter strengstem Naturschutz stehen. Wichtig: Das Verbot gilt sowohl für den Anker als auch die Kette. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen. An mehreren Küstenabschnitten wurden zum Schutz der Posidonia Festmacher-Bojen ausgelegt, die allerdings kostenpflichtig sind.
Die regionale Hafenbehörde PortsIB verwaltet seit kurzem eigene Bojenfelder rund um die Inseln. Seit Ende Mai wurde ein neues Registrierungstool eigens für die Bojen freigeschaltet, so dass fortan auch Boote mit einer Länge von bis zu 25 Meter angemeldet werden können. So bekommen auch breitere Yachten und Katamarane erstmals die Möglichkeit, sich an eine dieser Bojen zu hängen. Die Bojenfelder befinden sich vor allen Balearen-Inseln. Sie liegen aus vom 13. Juni bis Ende September, in einigen Fällen auch bis zum 15. Oktober. Es werden Gebühren erhoben, gestaffelt nach Länge und Dauer der Nutzung.
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