Wie groß dürfen Koffer, Rucksäcke und Taschen sein, die man als Handgepäck mit in den Mallorca-Urlaub nimmt? Das EU-Parlament will jetzt einheitliche Angaben schaffen. (Symbolbild) | RainerSturm / pixelio.de

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Das Koffer packen für den Mallorca-Urlaub kann manchmal auch ein wenig Verwirrung mit sich bringen. Denn je nachdem, mit welcher Airline man unterwegs ist, können die Handgepäckregeln variieren. Die Frage, wie groß ein Handgepäckstück sein darf, beantwortet bisher jede Fluggesellschaft selbst. Das EU-Parlament will dem ein Ende setzen und künftig einheitliche Preis- und Größenvorgaben für Handgepäck in Flugzeugen erreichen. Dadurch soll Reisen einfacher gemacht werden, wie aus einer Resolution hervorgeht, für die eine Mehrheit der Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg stimmte. Fluggesellschaften sei es bisher selbst überlassen, Vorgaben zu Gebühren und Größe zu machen.

Für Fluggäste sollen so unter anderem versteckte Kosten vermieden und Preisvergleiche bei Buchungen vereinfacht werden, wie es in der Entschließung heißt. Reisende müssten sich bei einheitlichen Regeln beispielsweise keine großen Gedanken über die zugelassene Größe und Gewicht von Handgepäck bei Anschlussflügen und Reisen mit verschiedenen Fluggesellschaften machen. Bisher kann es sein, dass die Vorgaben bei Ryanair anders aussehen als bei TUIfly oder Eurowings. Allerdings ist die Resolution rechtlich nicht verbindlich. Sie hat aber politisches Gewicht, da die EU-Kommission nun aufgefordert ist, konkrete politische Maßnahmen zur Umsetzung vorzulegen.

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Mit dem Vorschlag der Parlamentarier soll auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014 reagiert werden. Demnach dürfen für Handgepäck keine Zusatzkosten anfallen, vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten. Im Juni hatte die Airline Ryanair rund um das Thema Handgepäck für Schlagzeilen gesorgt. Denn Passagieren war auf einem Flug Geld für die Mitnahme von Ensaimadas abverlangt worden. Begründet worden sei dies damit, dass außerhalb vom Flughafen gekauftes Gebäck dieser Art wie kostenpflichtiges Handgepäck behandelt werde. Die Fluglinie bestritt stets, solche Extragebühren überhaupt gefordert zu haben.

Der Fluggast, der dies angegeben habe, habe eigentlich ein nicht aufgegebenes Gepäckstück mitnehmen wollen. Der Streit, der es bis in die Balearen-Politik schaffte, ist dann beigelegt worden. Damit ist jetzt klar, dass sowohl Residenten als auch Touristen pro Person eine Ensaimada im Handgepäck kostenlos mitführen dürfen. Das Traditionsgebäck ist neben Erzeugnissen aus Flammenstoffen oder Perlen eins der beliebtesten Inselmitbringsel. Außerdem hatte im August das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid wegen der als unzulässig erachteten Kosten für die Mitnahme von Handgepäck in der Kabine erste Sanktionsverfahren gegen mehrere Gesellschaften eingeleitet. Die betreffenden Verstöße könnten als schwere oder sehr schwere Verstöße betrachtet und mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro geahndet werden.