Wohnungen nebst Gemeinschaftspool in Palma. | Ultima Hora

TW
2

Die generelle Ferienvermietung von Immobilien in der Hauptstadt von Mallorca wird wieder erlaubt. Das höchste Gericht der Inseln, das "Tribunal Superior de Justicia de les Illes Balears", fügte mit einem entsprechenden Urteil der sozialistisch geführten Verwaltung von Palma eine schwere Schlappe zu.

Als Begründung wurde genannt, dass das bislang geltende Ferienvermietungsverbot europäische Richtlinien und spanische Gesetze verletze. Die Richter bemängelten die Maßnahme zudem als übertrieben und unnötig. Die Ziele der Stadt könnten "weniger radikal" erreicht werden. Geklagt hatte der Ferienvermietungsverband Habtur.

Ähnliche Nachrichten

In touristisch besonders frequentierten Vierteln wie der Playa de Palma soll eine unbegrenzte Vermietung von Ferienwohnungen nach Ansicht des Gerichts aber nicht möglich sein. Dort werden nur zwei Monate pro Jahr erlaubt.

Die Konsequenzen des Urteils werden allerdings erst später spürbar werden. Momentan gilt noch ein vom balearischen Regionalparlament getroffener Beschluss, demzufolge bis zum 31. Dezember generell keine Genehmigungen für die Ferienvermietung von Immobilien erteilt werden.

Oberbürgermeister José Hila kündigte inzwischen an, weiterhin keine generelle Ferienvermietung in Palma erlauben zu wollen. Die Stadt werde das Urteil bei der nächsthöheren Instanz anfechten.