Die Zahl der im Rahmen des Pilotprojekts geplanten Flüge steht fest: Insgesamt werden 47 Flüge von verschiedenen deutschen Flughäfen aus Richtung Balearen starten. 39 mit Ziel Mallorca, sieben nach Ibiza und ein geplanter Flug nach Mahón, auf Menorca. Die am Montag eintreffenden Flüge starten in Frankfurt und Düsseldorf, wie MM bereits berichtete. Am Mittwoch, dem 17. Juni landet das erste Flugzeug auf Ibiza, Startflughafen ist Düsseldorf.
Eine komplette Liste der autorisierten Flüge finden Sie am Ende des Artikels
Die Balearen-Regierung hatte am vergangenen Mittwoch erklärt, dass die Flüge im Zusammenhang mit dem touristischen Pilotprojekt von ihr autorisiert sein müssen. Jetzt erkennt die die Regionalregierung ein gewisses „Ungleichgewicht“ zwischen den einzelnen Baleareninseln an. Der Hauptmarkt der deutschen Urlauber liegt auf Mallorca, man werde aber versuchen, für ein stärkeres Gleichgewicht an Flügen zwischen den Inseln zu sorgen.
Voraussetzung für die Einreise ist eine niedrige Infektionsrate in der Herkunftsregion der Touristen. Diese muss pro 100.000 Einwohner in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter neun gelegen haben. Der Reisende muss zudem in Deutschland gemeldet sein.
Weiter müssen die Touristen ein Hin- und Rückflugticket bei der Einreise vorweisen, sowie die Bestätigung einer Unterkunftsbuchung auf den Balearen, die mindestens fünf Nächte betragen muss. Die sogenannten „sicheren Korridore“ beziehen sich auf Flugrouten zwischen Flughäfen, die für eine Notfallbetreuung der öffentlichen Gesundheit ausreichend ausgestattet sind. Die teilnehmenden Fluggesellschaften sowie Flughäfen in Deutschland müssen Teil des Programms zur Überwachung der Protokolle im Rahmen von Covid-19 sein.
Bei den Fluggesellschaften bedeutet dies eine genaue Angabe der maximalen Sitze, die täglich verkauft werden, sowie das Aushändigen der Fragebögen an die Passagiere, die eine Rückverfolgung im Falle einer Infektion lückenlos erlauben. Diese sogenannte „Passenger Location Card“ sollen die Passagiere bei Ankunft auf den Balearen mit sich führen. Diese wird bei Ankunft am Flughafen vom dortigen Personal überprüft.
Das sind die autorisierten Flüge, mit denen Pauschalurlauber und Zweithausbesitzer ab Montag auf die Insel kommen können
37 Kommentare
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@Karin C.: STAY HOME & schützen Sie Ihre Kinder & Enkel sowie deren Existenz-Grundlage/ Klima, damit diese nicht unter extremer Klima-Erhitzung leiden müssen. In Deutschland ist das Infektionsrisiko um den Faktor 15 niedriger als in Spanien. Jeweils pro 100.000 Einwohner Land Tote akut Infiziert Deutschland 11 9 Spanien 60 142 Quelle: https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/ Warum müssen Sie in ein Gebiet mit hohem Risiko reisen?
Hallo liebe MM-Leute! Wir sind seit heute total verunsichert! Wir haben Flüge für den 27.06. mit EW (Flugnummer nicht auf der Liste). Eine Finca haben wir privat gebucht. Seit heute morgen steht da bei den FAQs, dass ja ab 21.06. wieder alles frei ist und wir deshalb kommen könnten. Bis heute morgen waren wir noch davon ausgegangen, dass erst ab 01.07. die Einreise wieder ohne Einschränkung möglich ist und wir deshalb nicht reisen können, was wir ehrlich gesagt in der derzeitigen Situation auch nicht wollen!! Wie gesagt, wir sind gerade sehr verunsichert. Es handelt sich um eine Reise mit 10 Personen in eine sehr elegante Finca. Wir sprechen also von einem hohen 4stelligen Betrag, der weg wäre!! Vielleicht hat ja jmd einen Tipp, wie wir uns am besten verhalten ?!
Nur zur Information, die Reisewarnung des Auswätigen Amtes für Spanien ist und wird nicht aufgehoben (siehe entsprechende Webseite)! Jeder der den ganzen Zinober mitmacht tut dies auch noch auf eigene Gefahr. Ein Reiserücktritt ist wegen der Reisewarnung immer möglich, für sowas wäre mir jeder Euro zu schade! Mallorca? Nein Danke...
@Markus der Abflughafen muss nicht in dem Bundesland sein, wo man wohnt.....
Wichtig: Die Flugliste stammt aus dem Anex des BOE https://www.boe.es/boe/dias/2020/06/12/pdfs/BOE-A-2020-6024.pdf wo ganz klar auf Seite 2 steht: "Adicionalmente, por resolución de la persona titular del Ministerio de Industria,Comercio y Turismo, y de acuerdo con el comité de seguimiento al que se refiere el artículo 4, se podrá ampliar, modificar, revisar o actualizar el anexo." Soll heissen die Liste ist längts nicht definitiv, sie ist jederzeit erweiterbar und auch schon erweitert worden. Dies sollte in dem Artikel klar erkenntlich sein.
@Thomas Mal den Ball flach halten! Sie haben offensichtlich keine Ahnung wie Spanien funktioniert und bei der Kenntnis der EU hapert es auch gewaltig. Gaaaanz wichtig für die Anklageerhebung: Ich schätze mal, Sie meinen unsere Inselpräsidentin „Francina Armengol“. Die hat allerdings während des Alarmzustand so gut wie nichts zu melden. Selbst das Pilotprojekt musste erst in Madrid absegnet werden. Es dient im übrigen dazu, Abläufe in Coronazeiten zu testen und zu optimieren. Nicht darum, dass Immobilienbesitzer zwei Wochen vor allen anderen ihre Hecke schnippeln können.Es gibt keine EU-Verordnung. Es gibt eine Empfehlung. Großer Unterschied. Nach wie vor ist Spanien ein souveräner Staat. Deutschland hatte gute Bedingungen und Behandlungsmöglichkeiten, Spanien hatte 27.000 Coronaopfer!@derinsulaner Ich finde es hier im Moment auch super. Aber „Gut das unsere Regierung erkannt hat das es in Zukunft keinen Massentourismus mehr geben darf.“? Ich bin ja grundsätzlich auch Optimist. Aber das glaube ich erst, wenn ich es mit eigenen Augen sehe. Den Begriff „Qualitätstourismus“ höre ich seit gefühlten 30 Jahren. Ohne dass sich allzuviel zum positiven geändert hätte
@Miriam: Darf ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Sie heute in Bayern von Gestern und heute (13.06.) von einem herrlichen Sommertag profitieren. Ebenso braucht die Natur Regen, um zu überleben – eine steppenähnliche Landschaft würde in Bayern zu ernsthaftem Bauernhof-Sterben führen. Ebenso könnten Sie anerkennen, dass Ihr sozialistischer Ministerpräsident Bevölkerung und Wirtschaft vor dem Einschleppen von Krankheiten aus dem Ausland schützen will. Es steht Ihnen jederzeit frei am Hauptbahnhof München in der Flughafen Stuttgart einzusteigen. 90 % der Wahlberechtigten im Freistaat sind mit der Politik von Markus Söder zufrieden. Quelle: www.br.de/nachrichten/bayern/bayerntrend-zu-corona-viel-zuspruch-fuer-soeder-und-csu-afd-bei-5-prozent,S0BOn2o @Thomas: Die Diskriminierungsvorschriften lassen ausdrücklich begründete Ausnahmen zu – z.B. können Ältere von der Verbeamtung ausgeschlossen werden. Da es sich hier um ein medizinisches Menschen-Experiment handelt, können Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dies vom Ausnahebereich der Vorschriften gedeckt und juristisch nicht angreifbar ist. Der Begriff „Höhere Gewalt“ und das Zusammenwirken von nationalem und EU-Recht erschließt sich Laien häufiger nicht … Könnten Sie nachzulesen. @Bernd: Vielleicht möchte man in München keine Rückkehrer mit Infektions-Krankheiten? @Petra: So kommen Sie rechtzeitig hin: www.mallorcamagazin.com/nachrichten/gesellschaft/2017/05/06/54624/niedersachse-fahrt-mit-bike-nach-mallorca.html @derinsulaner: Wer will denn Lärm, Stress, verstopfte Straßen? Giga-Touristen etwa? @Gloria: Erlebnis pur - wenn ein Infizierter an Bord Ihrer Maschine war. @Michael: Weil es nur in D genügend Todes-Mutige gibt, so wie damals …
Die ganze Nummer krankt an allen Ecken und Enden und wird immer lachhafter. Ich habe einen Flug ab FRA und einen ab HH gebucht, die man regulär in Kombination mit einer Pauschalreise bei TUI buchen kann, aber nicht auf der Liste stehen. EW erklärt offiziell nicht teilzunehmen, wird bei TUI aber ebenfalls angeboten & steht auch auf der Liste. Komm mir mittlerweile vor wie im Kasperletheater mit der Schlussfolgerung, das wir bei aller politischen Augenwischerei vor allem eines sind: nicht erwünscht!
Vielen Dank liebes mallorca-magazin Team, hier gebt ihr wirklich wichtige und nützliche Informationen weiter.
Ich habe in dem Gesetzblatt nirgends einen Hinweis gefunden, dass man nur einreisen darf, wenn man eine Pauschalreise buchen darf oder eine Immobilie besitzt. Es steht dort lediglich, dass man mindestens für fünf Nächte eine Unterkunftsbuchung nachweisen muss. Da geht dann nach meinem Verständnis auch eine Finca o.ä.