Palmanova ist touristisch gesättigte Küstenzone. Hier dürfen Privatwohnungen maximal 60 Tage im Jahr an Urlauber vermietet werden. | Miquel Ángel Cañellas
Mallorca05.02.18 15:05
An den Stellschrauben für die private Ferienvermietung an Urlauber wird auf Mallorca weiter gedreht. Neu ist, dass Privatvermieter andere Preise zahlen sollen als Hoteliers. Doch wie hoch die Preise für Erstere tatsächlich sein werden, steht nicht fest, berichtete die spanische Tageszeitung Ultima Hora.
3 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Ernüchternder Test bei airbnb = Laut Gesetz sollen Vermieter bei den Behörden eine Registrierung durchführen lassen und diese Registriernummer sollen dann Vermietportale bei ihren Angeboten aufzeigen. - Mein Test ergab NICHTS davon. Wenn man sich dann die Bedingungen aufruft, um Gastgeber, also Vermieter zu werden, wird nicht nach der Registrierung gefragt. Obwohl vor Wochen zum Zeitpunklt des Streites versichert wurde, man werde das strikt einhalten. Ah ja, soso.Auszug airbnb Nutzngsbedingungen , Zitat = "Es liegt in der alleinigen Verantwortung eines Gastgebers, alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Registrierungen für einen von ihm angebotenen Gastgeber-Dienst zu ermitteln und einzuholen. " Zita Ende.Wir lernen = airbnb ist also fein raus und sieht keinen Grund in seinen Anbietern bei Anmeldung diese Fakten jeweils abzufordern und auszuweisen. Die Ärmsten sind also die Betrogenen, wenn sie jeden und alle "auf deren Risiko" aufnehmen. :-(( Leider habe ich keine Zeit sie zu bedauern.
Berger@ lesen Sie erst mal das Gesetz. Wer Vermietet, betreibt ein Gewerbe mit alle Rechten und Pflichten. Steuerbetrug Schluss ! Wer aus DE, also aus der Ferne vermietet, hat auch keinen Freibrief und muss ebenfalls den Fiskus fürchten. Denn die Behörden arbeiten zusammen.
Die vom Inselrat drehen ja immer mehr durch! Langsam dürfte das ein Fall für das spanische Verfassungsgericht und / oder dem Europäischen Gerichtshof sein. Eine derartige Form der Gängelung verstößt klar gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das schließt die zu hohen Gebühren, die unabhängig vom erzielten Umsatz erhoben werden sollen, mit ein. Ein unerwünschtes Projekt dermaßen mit Lasten zu belegen das es auf derartige Weise dem Vermieter defacto vergrault wird, es zu betreiben, obwohl ihm das eigentlich rechtlich nicht verwehrt werden darf, also quasi durch die Hintertür, ist inakzeptabel!