Air-Berlin-Maschine über Mallorca. | Foto: Patricia Lozano

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Neuer Rückschlag für Air Berlin: Nach dem Aus für das Drehkreuz auf Mallorca und die Flüge zwischen Palma und dem spanischen Festland rütteln deutsche Richter jetzt am Codesharing mit Gesellschafter Etihad.

Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig dürfen 31 von 85 Codesharing-Flügen ab 16. Januar 2016 nicht mehr in Zusammenarbeit mit Etihad angeboten werden, da sie vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht abgedeckt sind.

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Air Berlin wies in einer Mitteilung am Mittwoch darauf hin, dass vom Marketing abgesehen für die Kunden keine konkreten Nachteile entstehen. Alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge würden wie geplant durchgeführt, hieß es. Zudem bleibe auch der künftige gemeinsame Flugplan unverändert buchbar. Auch alle Flüge über Abu Dhabi hinaus in das weltweite Etihad-Netzwerk sollen weiterhin gemeinsam vermarktet werden, teilt die Airline mit.

Beobachter befürchten jedoch, dass sich nach dem Urteil das Engagement von Kapitalgeber Etihad vermindert. Dies könnte zu neuen Problemen und Sparzwängen führen. (mic)