Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig dürfen 31 von 85 Codesharing-Flügen ab 16. Januar 2016 nicht mehr in Zusammenarbeit mit Etihad angeboten werden, da sie vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht abgedeckt sind.
Air Berlin wies in einer Mitteilung am Mittwoch darauf hin, dass vom Marketing abgesehen für die Kunden keine konkreten Nachteile entstehen. Alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge würden wie geplant durchgeführt, hieß es. Zudem bleibe auch der künftige gemeinsame Flugplan unverändert buchbar. Auch alle Flüge über Abu Dhabi hinaus in das weltweite Etihad-Netzwerk sollen weiterhin gemeinsam vermarktet werden, teilt die Airline mit.
Beobachter befürchten jedoch, dass sich nach dem Urteil das Engagement von Kapitalgeber Etihad vermindert. Dies könnte zu neuen Problemen und Sparzwängen führen. (mic)
3 Kommentare
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@martin, ja hat er, nur nicht unbedingt im Positiven. Das es AB heute so schlecht geht liegt unter anderem daran dass Hunold im Herbst 2009 mit dem TUI-Konzern einen Vertrag abgeschlossen hat, der die Fluglinie jährlich über hundert Millionen Euro kostet - inklusive eines vorab festgelegten Gewinnzuschlags von vier Prozent auf den von TUI in Rechnung gestellten Aufwand. Dafür wird AB lediglich gut ein Dutzend Jets samt Besatzung überlassen.Und das Beste daran: der Vertrag ist nur BEIDSEITIG kündbar. Darüber lacht sich der heutige TUI Chef immer noch kaputt.
Ich drücke Air Berlin auch die Daumen. Es kommt selten was besseres nach...
Wäre schön, wenn Air Berlin durchhält....Hunold hat Geschichte geschrieben!