Wer auf Mallorca im Frühling des vergangenen Jahres den Lockdown verletzt hatte, könnte sein Bußgeld erlassen bekommen. Das spanische Verfassungsgericht in Madrid prüft derzeit, ob diese Anti-Corona-Maßnahme überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbart werden kann.
In jenem Zeitraum waren in ganz Spanien etwa eine Million Bußgelder verhängt worden, die Standardstrafe betrug 601 Euro.
Sollte das Gericht den Lockdown für verfassungswidrig erklären, müssen die Personen, die noch zahlen müssen, dies nicht mehr tun. Diejenigen jedoch, deren Verfahren mit der Begleichung des Betrags abgeschlossen wurde, bekommen ihr Geld nicht zurück.
Im Frühling 2020 durfte man nur mit einer Ausnahmegenehmigung oder für den Gang zum Supermarkt oder zum Arzt hinaus auf die Straße.
4 Kommentare
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Dieser Unfug nützt doch gar nichts, denn es war Vergangenheit und kann nicht mehr zurück genommen werden. Und wenn es wieder einen triftigen Grund gibt, z.B. eine 4. Welle wie in Portugal etc. mit der Delta-Variante, muss die Regierung laut Gesetz den Lockdown ausrufen. tut sie das nicht, kann man erneut wegen Unterlassung kalgen. Ganz einfach.
Na, da werden sich hier die gesammelte Verschwörungstheoretikerschaft wieder bestätigt fühlen und schreiben, das die Querdenker doch Recht haben...dann mal los Freedingsfighter, FM Parker, Michel, etc...etc...Aber eine bescheidene Frage: WARUM HABEN DIE QUERDENKER SO WENIG ERREICHT?? Die groß angekündigte Füllmichklage, hat nichts gebracht ...die uns ja schon lange befreien sollte...
Sowas kommt von sowas, wenn Verfassungsgerichte ein Jahr lang Arbeitsverweigerung betreiben.
Nichts Neues. In der BRD wird schon seit Jahren verfassungswidrig regiert.