Blick auf den Flughafen München. | Flughafen München

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Wer ab dem 11. Januar aus einem Risikogebiet wie Mallorca in Deutschland ankommt, muss sich entweder im Abfluggebiet maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Landung einem Corona-Test unterziehen. Das beschlossen Bund und Länder am Dienstag bei einem Gipfel. Die digitale Einreiseanmeldung für alle Einreisen nach Deutschland aus Risikogebieten bleibt bestehen. Diese Regelung gilt mindestens bis zum 31. Januar.

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Dem Beschluss zufolge bleibt die Quarantäne-Regelung in sämtlichen Bundesländern außer in Nordrhein-Westfalen bestehen. Das heißt, dass fast im gesamten Bundesgebiet zwei Tests notwendig sein werden, einer vor oder kurz nach der Einreise und ein weiterer nach einer fünftägigen Quarantäne, um diese zu verkürzen.

In Nordrhein-Westfalen war die Quarantänepflicht vom Oberverwaltungsgericht Münster Ende November gekippt worden. Dort gilt bereits seit dem 28. Dezember eine Testpflicht kurz vor oder kurz nach der Einreise.