Spaniens Altkönig und traditioneller Sommergast auf Mallorca, Juan Carlos de Borbón, muss sich vor der Justiz verantworten. Die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs in Madrid hat Ermittlungen gegen ihn aufgenommen. Hintergrund ist das Bauprojekt der Schnellzugverbindung zwischen Mekka und Medina in Saudi-Arabien, das im Jahre 2011 an ein spanisches Firmenkonsortium vergeben worden war.
Die Staatsanwaltschaft hat zu klären, ob bei dem Geschäft Geld für illegale Provisionen geflossen ist und ob dem Altkönig in diesem Zusammenhang ein strafrechtliches Verhalten nachzuweisen oder auszuschließen ist, berichtete die Tageszeitung Ultima Hora am Montag online unter Berufung auf die spanische Nachrichtenagentur Efe.
Die Justiz konzentriert sich dabei auf den Zeitraum nach der Abdankung Juan Carlos im Juni 2014. Denn erst seit diesem Zeitpunkt ist das ehemalige Staatsoberhaupt nicht mehr durch die Verfassung vor gerichtlichen Ermittlungen geschützt.
Wie spanische Medien übereinstimmend berichten, hat die spanische Antikorruptionsbehörde Ende 2018 ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, als bekannt wurde, dass auf Konten in der Schweiz rund 65 Millionen Euro aus einer panamesischen Stiftung geflossen sind. Als Begünstigter dieser Stiftung gilt Juan Carlos. Das überwiesene Geld sei eine Schenkung an seine Freundin Corinna Larsen und ihren Sohn gewesen. Auch Schweizer Behörden ermitteln wegen mutmaßlicher schwerer Geldwäsche.
Im Zuge dieser Ereignisse brach der amtierenden spanische König Felipe VI. im März 2020 öffentlich mit seinem Vater, verzichtete auf jegliches Erbe, das von seinem Vater an ihn gelangen könnte, und ließ zudem die jährlichen Unterhaltszahlungen an Juan Carlos einstellen.
10 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Der Altkönig würde sich über die hier auftauchenden Nebenschauplätze vllt freuen. Ablenkung ist nämlich alles und am Ende weiß niemand mehr, worum es überhaupt ging. Gute Taktik von Winkel - Advokaten, immer wieder schön.
@Sehr geehrter Herr Reichsbürger Freedomfighter, sogar weit besser, ein Mitglied unserer Familie hat es Ende der 1930er Jahre aus moralischen Erwägungen abgelehnt, am Volksgerichtshof als Jurist Recht zu verdrehen. Meiner Verfassungstreue zum GG können Sie gewiss sein - bei Ihnen könnte zumindestens ein entgegenstehender Anfangsverdacht vorliegen - aber dies ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Oder würde Ihnen statt einer entsprechenden Überprüfung die fachärztliche Untersuchung der Ihnen eigenen Verarbeitung der Realität vielleicht helfen? Sie befinden sich ein einer Info-Blase, weil Sie die von Ihnen verbreiteten Behauptungen bis heute nie selbst bis ins Detail überprüft haben. Ein Universitäst-Studium des internationalen Völker- & Verfassungs-Rechts in einem neutralen Staat könnte Ihnen bei dieser herausfordernden Aufgage helfen.
Haben Sie sich eigentlich entnazifizieren lassen @Majorcus, gemäß dem Grundgesetzartikel 139? Haben Sie oder das PERSONAL der BRD Treuhandgesellschaft mbH oder Deutschland AG das Potsdamer Abkommen vom August 1945 umgesetzt? Ich glaube kaum, sonst würden Sie nicht so viel, wie sagen die Lückenmedien immer, verwirrtes Geschwurbel, zum allerbesten geben! Aber vielleicht arbeiten Sie auch für den VS oder Sonnenstaatland? ;-)
@rocco: Da Reichsbürger das Rechtssystem von 1937 zu Grunde legen, der Volksgerichtshog wurde 1934 eingerichtet, ist es eher unwahrscheinlich, dass Herr Freedomfighter etwas Fortschrittliches wie eine Unschuldsvermutung akzeptiert.
@Freedom: So generell Verdachtsmomente aus den Verfehlungen eines Menschen abzuleiten, die andere Mensche betreffen könnten, ist nicht zielführend. Jeder ist so lange unbescholten, bis nicht das Gegenteil bewiesen ist. Sicher ist auch, dass König Felipe sicherlich nicht amused ist über die Eskapaden seines Vaters.
Beeindruckend, diese juristische Sachkompetenz hier ...
Bestechen tun mit Sicherheit alle, die Kunst ist es sich nicht erwischen lassen. Dumm gelaufen, aber auch über diese Sache wächst mit der Zeit viel Gras.
@...fighter: Die Staatsanwaltschaft kann auf deine Ratschläge sicher verzichten. Kümmer dich um deine eigenen Verfahren.
@Freedomfighter: Eigentlich sollte man Sie(!) mal überprüfen. Da kommen bestimmt einige sehr aufschlussreiche Geschichten zusammen.... ;-)
Die Behörden sollten gleich auch den amtierenden König überprüfen, ob mit dem 14 wöchigen Alarmzustand nicht Freiheitsberaubung, Verletzungen der Menschenrechte und Verfassungsbruch vorliegen könnten! Natürlich gehört Herr Sanchez gleich mit überprüft! Was gibts neues zum Thema Verfassungsbruch in Spanien? Da läuft doch ein Verfahren?