Außenminister Maas bei einer Videokonferenz. | Auswärtiges Amt

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Die Bundesregierung hat die Aufhebung der weltweiten Reisewarnung für 29 europäische Länder außer für Norwegen und Spanien ab dem 15. Juni beschlossen. Das sagte Bundesaußenminister Heiko Maas am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Berlin. Da in Norwegen und Spanien noch über den 15. Juni hinaus Einreisesperren wegen der Corona-Pandemie gelten, verzögert sich für diese beiden Länder die Aufhebung der Reisewarnung. Maas sagte aber, er erwarte für Spanien eine Aufhebung der Einreisesperre zum 21. Juni. Unmittelbar danach würde dann auch für dieses Urlaubsland Nummer eins der Deutschen die Reisewarnung aufgehoben.

Maas hatte die Reisewarnung für Touristen am 17. März nach Ausbruch der Corona-Pandemie für alle 200 Länder der Welt ausgesprochen - ein beispielloser Schritt. Bisher wurde nur bei einer Gefahr für Leib und Leben etwa in Kriegsgebieten vor Reisen gewarnt. In dem Beschluss des Kabinetts über die Aufhebung der Reisewarnung heißt es zwar nur, dass die Aufhebung der Reisewarnung angestrebt sei. Maas stellte vor Journalisten aber klar, dass dies die endgültige Entscheidung der Regierung sei. "Wir haben das heute beschlossen, dass die Reisewarnung für den genannten Kreis von Ländern nicht fortgesetzt wird." Die Reisewarnung soll nun durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden. Darin wird dann über die landesspezifischen Risiken informiert. Aufgehoben werden soll die Reisewarnung für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Die Bundesregierung macht in dem beschlossenen Eckpunktepapier klar, dass die Reisewarnung für bestimmte Länder oder Regionen reaktiviert werden kann, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder drastisch steigt. Dabei will sie sich an der für Deutschland geltenden Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen orientieren. Wird diese überschritten, behält sich die Bundesregierung "Schutzmaßnahmen" vor. "Dazu können bspw. länder- oder regionsspezifische Reisewarnungen gehören", heißt es in dem Papier. Das gilt auch für den Fall, wenn einzelne Staaten die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz im Tourismusbetrieb nicht ausreichend ergreifen. Grundlage werden dabei die von der EU-Kommission entworfenen Richtlinien sein.