Puigdemont bei einem Termin auf Mallorca. | T. Ayuga / Archiv

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Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein will den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Das ist am Donnerstag publik geworden.

Die Generalstaatsanwaltschaft werde eine Auslieferung zeitnah bewilligen, heißt es. Zuvor hatte die zuständige Kammer entschieden, dass eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder rechtens sei. Dabei geht es um 1,6 Millionen Euro für das illegale Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober. Die mutmaßliche Mitverantwortung von Puigdemont für diese Zahlungsverpflichtungen der Regionalregierung sei von der spanischen Justiz nachvollziehbar begründet worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

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Eine Auslieferung wegen "Rebellion" wird hingegen abgelehnt, da es diesen Straftatbestand im deutschen Recht in dieser Form nicht gibt. Weder "Hochverrat" noch "Landfriedensbruch" komme in Frage, da die von Puigdemont angewendete Gewalt unter der für diese Delikte vorgesehenen Schwelle gelegen habe. Eine entsprechende Anklage mit bis zu 30 Jahren Haft ist in Spanien somit vom Tisch, da die deutsche Entscheidung gemäß den Regeln zum Europäischen Haftbefehl auch für andere Länder verbindlich ist.

Gegen seine drohende Auslieferung steht Puigdemont nun der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht offen. Die schleswig-holsteinischen Richter lassen ihn vorerst auf freiem Fuß, da er seinen Meldeauflagen stets nachgekommen ist.

Auch auf Mallorca und den Nachbarinseln hat der umstrittene Politiker einige Anhänger. Generell ist der Nationalismus auf den Balearen jedoch viel gemäßigter als in Katalonien. Nur eine kleine Minderheit tritt auf den Inseln über eine starke Autonomie hinaus für die Unabhängigkeit ein. In der Region auf dem Festland ist es fast die Hälfte der Bevölkerung.