Der Inselrat prüft die Schaffung von Ausnahmeregelungen für die Ferienvermietung auf ländlichem Grund. | Lluc García

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Die Novelle des balearischen Tourismusgesetzes sieht vor, dass auf geschütztem ländlichen Grund, also vor allem in den landschaftlich attraktiven Regionen der Insel, keine neuen Lizenzen für die private Ferienvermietung ausgestellt werden dürfen. Gleichwohl lässt es eine Möglichkeit für Ausnahmeregelungen zu. Diese Regelung will nun der Inselrat von Mallorca als Planungsbehörde nutzen, um in Einzelfällen doch noch Ferienvermietungen zu erlauben. Der Inselrat kommt damit den Wünschen von einer Reihe von Bürgermeistern entgegen, berichtete die spanische Tageszeitung Ultima Hora am Mittwoch.

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Ziel der Inselratsdezernentin für Flächennutzung, Mercedes Garrido, sei dabei nicht eine allgemeine Freigabe der Vermietung auf geschütztem ländlichen Grund ("suelo rútico protegido"). Vielmehr gehe es darum, Ausnahmeregelungen für historische Anwesen und Landgüter zu erwirken, um auf diese Weise zu ihrer Bewahrung beizutragen. Der Wunsch für diese Ausnahmeregelungen sei vor allem aus Gemeinden des Tramuntana-Gebirges an den Inselrat herangetragen worden. Mit den Einnahmen aus der Vermietung könnten die Eigentümer Mittel erhalten, um ihre Immobilien vor dem Verfall zu retten.

Der Inselrat arbeitet derzeit Pläne aus, in denen Zonen festgelegt werden, in denen wiederum die touristische Ferienvermietung zugelassen oder verboten wird. Der sogenannte "Plan für Eingriffe in touristische Bereiche" (PIAT) solle erstmals am 11. Januar im Inselrat zur Abstimmung vorgelegt werden.