user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Servus Mike, Ja, ist schon klar. :-))Wünsche Dir und allen anderen einen guten Rutsch und viel Glück im neuen Jahr. !!! Hajo

user Mike | Vor mehr als 6 Jahre

Moin Hajo. Ich habe ´was´ vergessen? Lies nochmal meine 2 letzten...^^

user Hajoi Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Maria@ Mike@, Ihr habt aber vergessen, dass der frühere Ferien-Mietmarkt nicht mal annähernd solche Ausmasse hatte, wie er durch die Vermietportale und TV-Werbung heute erreicht hat. Erst dadurch wurden ja potenzielle Vermieter aufmerksam gemacht, die vorher nicht so recht wussten, wie sie das am bequemsten ausführen sollten und den Aufwand scheuten. Airbnb hat ihnen ja die meiste Arbeit abgenommen. Somit ist es schon richtig, dass der Markt besonders vom Marktführer airbnb ins heutige Ausmass geführt wurde. Dieser hat aber dem neuen Gesetzt zugestimmt und verlangt von allen Vermietern die Registriernummer, die im Angebot dann ausgewiesen wird. Um diese Registrierung zu erhalten, muss der Vermieter vorstellig werden und offen legen, wo sich das Objekt befindet. Danach verweigert oder erteilt das Amt eine Registrierung. Der Vermieter wird somit automatisch auch dem Fiskus bekannt, womit sich auch dieses Problem erledigt. Dahin soll jedenfalls das neue Gesetz führen. Es bleibt abzuwarten, wie und ob das klappt.

user Mike | Vor mehr als 6 Jahre

Maria, na klar doch, was waren das noch für unsägliche Zeiten, als "Printblättchen" wie die Cosmopolitan, Zuhause wohnen, die Angelwoche und Co. hier den Mietmarkt durcheinander-, und die Mallorquiner aus ihrem angestammten Umfeld gewirbelt haben. Ein Blick zurück ins MM- oder MZ-Archiv anno 1997 gleicht da glatt einer Reise ins mietrechtliche Jammertal. *bwahahahah

user Maria | Vor mehr als 6 Jahre

@Mike - "erst mit AirBnB ist das Thema Ferienvermietung aus dem Ruder gelaufen": Quatsch. Schon vor AirBnB-Zeuten wurden massenhaft und unkontrollierbar Fewos zB. in Deutschland und UK in Printblättchen aller Art mit Kleinanzeigen angeboten. Mit AirBnB und anderen Verhauerportalen wurde das Schwarzgeldgeschäft massiert systematisiert. - Gut, dass jetzt eine Kontrolle eingerichtet wird. Hoffentlich endet sie nicht in Oberflächlichkeit, wie viele "Maßnahnen" hier auf Mallorca.

user MIke | Vor mehr als 6 Jahre

Kurt, erst mit AirBnB ist das Thema Ferienvermietung aus dem Ruder gelaufen, und nachdem AirBnB (2008 gegründet) erst 2011 nach Europa expandierte, könnte es sich lohnen nochmal die von dir in den Raum geworfenen 30 Jahre zu überdenken^^

user Kurt | Vor mehr als 6 Jahre

@Dieter Peters, sehe ich auch so. Überall ist es auch möglich, die Steuern entsprechend abzuführen, nur hier nicht! Selbst Nachfragen beim hiesigen Finanzamt haben vor Jahren schon kopfschütteln hervorgerufen...Wen wunderts, wenn dann schwarz vermietet wird... Minimum 30 Jahre hat man allerdings gerne die Gelder, die diese Touristen in Ferienwohnungen mehr ausgegeben haben, ins Steuersäckel gestopft, wohlwissend, woher die Penunzen stammen!!

user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Servus Mike@ sehr richtig. Der Mann lebt nicht auf dieser Welt und informiert ist er auch nicht. Denn sonst würde er wissen, das der EUGH eine Klage gar nicht an nimmt. Denn das Gemeinwohl, speziell auch in diesem Falle der Lärmbekämpfung in den urbanen Quartieren, regeln die Kommunen in ganz Europa laut ihrer Verordnungen und Gesetze selbst. Natürlich auch die Genehmigungen und Auflagen für eine Gewerbeausübung.

user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Dieter@ haben sie ein Leseproblem oder warum begreifen Sie nicht, um was es bei der Ferien-Vermietung geht? Würden sie es als Mieter in einem Mehrfamilienhaus dulden, das eine Wohnung neben Ihnen zum Taubenschlag wird und alle paar Tage neue Bewohner hat und der Hausfrieden gestört wird? Die Urlauber müssen am nächsten Tag nicht um 5 raus und zur Arbeit . Denen ist das Wurscht, wenn sie bis spät nachts noch feiern.- Ausser dem geht es darum, dass die illegale Vermietung und die Steuerhinterziehung bekämpft werden sollen.. Wer vermieten will, soll ein Gewerbe anmelden und die Registrierung durchführen lassen, so wie gesetzlich gefordert. Und es spielt keine Rolle, WO der Eigentümer seinen Lebensmittelpunkt hat. Einige glauben, wenn sie in DE wohnen und alles über Internet abwickeln gälte das nicht für sie. Weit gefehlt, der Deutsche Fiskus wartet nur auf Nachrichten von den Kollegen von der Insel und dann ist es zu spät. Und wer als Betreuer für Vermieter auf der Insel wohnt kann das ja tun, muss aber seine Einnahmen auch versteuern. Es gibt schon zu viel Schwarzarbeit auf der Insel.

user Mike | Vor mehr als 6 Jahre

Dieter, falsch. Ob Italien, Deutschland oder Amerika, überall haben bereits Großstädte die Reissleine gezogen und die touristische Vermietung in klassischem Wohnraum untersagt.