Auf der Suche nach der Ferienwohnung. Das Thema private Ferienvermietung wird auf Mallorca weiterhin heiß diskutiert. | R.L.

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In der allgegenwärtigen Debatte über die private Ferienvermietung hat auch das spanische Finanzamt ein Wörtchen mitzureden. Die Behörde kündigt an, künftig genauer zu prüfen, ob die Vermieter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. So soll die Zahl der Kontrollen vor Ort in diesem Sommer auf 900 erhöht werden (gegenüber 300 im vergangenen Jahr). 44 Steuerinspektoren sind dafür im Einsatz.

Unterdessen endete bereits die Frist, in der die Parlamentsfraktionen Änderungsanträge für den Entwurf der Balearen-Regierung für ein neues Tourismusgesetz einreichen konnten. Dieses Gesetz soll vor allem die private Ferienvermietung regulieren und ist höchst umstritten.

Änderungsvorschläge kommen denn auch nur von den Regierungsparteien selbst. Die Oppositionsparteien PP, PI und Ciudadanos lehnen das Papier in seiner Gesamtheit ab und fordern die Regierung auf, es zurückzuziehen.

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Die Linksparteien wiederum haben die Chance genutzt, ihren eigenen Entwurf zu konkretisieren. So wurde jetzt noch festgelegt, dass ein Besitzer maximal vier Wohnungen touristisch vermieten darf, weil man vermeiden will, dass die Ferienvermietung zu einem Businessmodell für große Investoren wird. Ferner haben sich Més und PSOE auf den Passus geeinigt, dass die reguläre Wohnung von Vermietern maximal 60 Tage im Jahr vermietet werden darf. Damit soll verhindert werden, dass die Ferienvermietung immer stärker in Konkurrenz tritt mit dem normalen Mietwohnungsmarkt.

Der Verband der Ferienvermieter kritisiert diese Neuerungen ebenso wie den ganzen Gesetzentwurf, weil er nicht reguliere, sondern die touristische Vermietung de facto unmöglich mache.

Wie berichtet, werden dem künftigen Gesetz zufolge die Inselräte beziehungsweise Städte festlegen, in welchen Bereichen überhaupt vermietet werden darf. (Der künftige Bürgermeister Palmas hat bereits angekündigt, sie weitgehend verbieten zu wollen.) Außerdem werden in Mehrfamilienhäusern auch die Eigentümerversammlungen darüber entscheiden, ob Urlauber einziehen dürfen.

(aus MM 20/2017)