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Hier die bedeutendsten Steuervorhaben der Balearen-Regierung, die vor allem Urlauber und Besserverdienende betreffen:

Die Grunderwerbssteuer beim Verkauf von Bestandsimmobilien wird ab einem Verkaufswert von einer Million Euro auf elf Prozent erhöht (bislang zehn Prozent). Laut Finanzministerium betrifft dies nur 2,6 Prozent der Transaktionen.

Die Einkommenssteuer für Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 70.000 Euro wird erhöht, und zwar progressiv in den Stufen 70.000, 90.000, 120.000 und mehr als 175.000 Euro. Laut Regierung betrifft diese Erhöhung nur 1,6 Prozent der Steuererklärungen. Nach Medienberichten ist beabsichtigt, sie rückwirkend auch für das Jahr 2015 zu beschließen.

Zu beachten ist, dass die Einkommenssteuer in Spanien aus zwei Komponenten besteht, einem staatlich und einem regionalen Teil. Die Balearen-Regierung kann nur den regionalen Teil erhöhen, die PP-geführte Zentralregierung hat ihren Anteil gesenkt, um die Wirtschaft anzukurbeln. Nach dem derzeitigen Sachstand beträgt die Gesamtsteuerlast für Einkommen ab 70.000 Euro künftig zwischen 44,5 und 47,5 Prozent.

Erbschaftssteuer: Erbschaften bis 700.000 Euro bleiben bei dem Entwurf bei einem Satz von einem Prozent. Darüber setzt die Progression ein. Bei Erbschaften von mehr als drei Millionen steigt der Satz bis auf 20 Prozent. Laut Regierung betrifft die Erhöhung nur drei Prozent der Erbschaften.

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Dass die Steuer für nachhaltigen Tourismus kommt, ist schon länger bekannt. Sie soll ab Mai 2016 auf Übernachtungen in touristischen Unterkünften erhoben werden. Sie beträgt zwischen 0,25 und zwei Euro pro Tag.

Die Vermögenssteuer , die eigentlich zum Ende des Jahres auslaufen sollte, wurde von der Zentralregierung bis 2016 verlängert. Und die Balearen-Regierung, die von dieser Steuer profitiert, langt noch kräftiger zu.

Betroffen sind künftig Vermögen von mehr als einer Million Euro (Freibetrag von 700.000 Euro plus 300.000 Euro für das Eigenheim). Bislang lag der Freibetrag bei 800.000 Euro. Dafür steigen die Steuersätze. Lagen sie bisher zwischen 0,2 und 2,5 Prozent, so betragen sie künftig zwischen 0,28 und 3,45 Prozent.

Die Vermögenssteuer betrifft unter anderem auch EU-Ausländer mit Immobilienbesitz in Spanien. Die Anwalts- und Steuerberaterkanzlei DMS-Consulting hat in einem Blog ("Balearen 2016 - Steuerinferno?") errechnet, was das bei einer 10,9-Millionen-Villa bedeutet: neben all den anderen Steuern und Abgaben eine Vermögenssteuer von 259.000 Euro - jährlich.

Der Immobilienmakler Lutz Minkner, der schon in einem Gastbeitrag in MM vor den Auswirkungen solcher Steuern gewarnt hatte, sieht die Balearen als Residenz für eine gehobene Klientel gefährdet. "Es gibt auch andere schöne Ziele ohne Vermögenssteuer." Die Balearen-Regierung berücksichtige nicht, dass die Inseln damit erhebliche Einnahmen verlieren könnten.

Ein anderes Thema sei die Rechtssicherheit. Nachdem die Vermögenssteuer nicht wie angekündigt abgeschafft werde, würden sich viele Käufer getäuscht sehen. Fiskalisch seien die Balearen auf einem schlechten Weg. "Deutschland ist dagegen ein Steuerparadies!"

Den vollständigen Bericht lesen Sie in der aktuellen MM-Ausgabe, erhältlich am Kiosk, auch in in Deutschland oder per E-Paper.