Neue Regelung: Ryanair kassiert (nicht nur) beim Gepäck stärker ab

Wenn das Handgepäck nicht den verringerten Maximalmaßen entspricht, werden bald 70 Euro fällig. Noch teurer wird es, wenn man nicht rechtzeitig vor Abflug am Check-in erscheint.

Zieht die Daumenschrauben bei den Gepäckbestimmungen an: der irische Billigflieger Ryanair. | Ryanair

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Der irische Billigflieger Ryanair ändert einmal mehr seine Gepäckvorschriften. Wie das Unternehmen mitteilte, sollen ab dem 5. November umfassende Neuerungen bei den Gepäckbestimmungen und Boarding-Verfahren in Kraft treten. Diese würden für alle Passagiere auf Flügen in Spanien, Europa und darüber hinaus gelten, so die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" am Freitag.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die komplette Abschaffung von Papiertickets. Künftig müssen Fluggäste zwingend elektronische Tickets vorweisen, um an Bord gehen zu können. Zudem verschärft die Airline die Bestimmungen für das Handgepäck: Ohne zusätzliche Kosten dürften nur noch Taschen mit maximalen Abmessungen von 40 x 20 x 25 Zentimetern mitgeführt werden.

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Die Fluggesellschaft erhöht nach eigenen Angaben außerdem die Gebühren, die bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften fällig werden. Wer die erlaubten Handgepäckmaße überschreitet, muss künftig mit einer Strafgebühr von 70 Euro rechnen – zehn Euro mehr als bisher. Passagiere, die ein zweites Handgepäckstück mitnehmen möchten, sind dann verpflichtet, den Priority-Boarding-Service zu buchen, dessen Preis bei der Buchung festgelegt wird.

Bereits vor wenigen Tagen wies Ryanair auf die neue 40-Minuten-Regel hin: Fluggäste, die sich weniger als 40 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden, müssten künftig eine Strafe von 100 Euro zahlen. Diese Regelung solle auch für Personen gelten, die nach einem verpassten Flug auf den nächsten verfügbaren umbuchen wollen.

Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt Ryanair seinen Kunden, die Gepäckmaße vor Reiseantritt genau zu prüfen, bei Bedarf Priority-Boarding zu buchen und mit ausreichend Zeitpuffer am Flughafen zu erscheinen. Die Möglichkeit zur Flugumbuchung besteht nach Angaben des Unternehmens bis zu einer Stunde nach der planmäßigen Abflugzeit – allerdings gegen entsprechende Gebühr pro Person und Strecke.