Die zwei jungen Männer waren im Dezember wegen Totschlags zu Haftstrafen von 15 beziehungsweise 12,5 Jahren verurteilt worden. Sie waren kurz vor Weihnachten schuldig gesprochen worden, den deutschen Touristen Tim V. getötet zu haben, indem sie ihn während der Fahrt aus einem Lieferwagen auf die Autobahn von Llucmajor warfen.
Nach der Verurteilung legte die Verteidigung der beiden Männer gegen das Urteil Berufung ein.
Gleichzeitig wurde die Freilassung der beiden Männer gefordert, da das Urteil bis zur Entscheidung über die Berufung nicht rechtskräftig sei. Die Verteidiger argumentierten, dass eine Verurteilung nicht automatisch bedeute, dass die Betroffenen weiterhin in Haft bleiben müssten. Einer der Verurteilten nahm aufgrund seines nervlichen Zustands nicht an der Anhörung teil, während der andere seine Unschuld beteuerte.
Täter müssen mindestens die Hälfte der Strafe absitzen
Die Richterin gab indes dem Ansinnen der Rechtsanwälte der Verurteilten nicht nach.
„Da der Zweck der damals angeordneten Untersuchungshaft für F.J. und J.D. darin bestanden hatte, ihre Anwesenheit im Gerichtsverfahren zu gewährleisten, da aufgrund der Schwere der beantragten Strafe Fluchtgefahr bestand, halten wir nun die Verlängerung der Haft bis zur Hälfte der jeweiligen Strafe für gerechtfertigt“, erklärte die Vorsitzende der Geschworenenjury, die die beiden Angeklagten für schuldig befunden hatte.
Die Tötung des jungen deutschen Touristen hatte sich in der Nacht des 8. Oktober 2022 ereignet. F.J. fuhr damals den Lieferwagen, begleitet von J.D., als sie das Opfer, den 20-jährigen Tim V., im hinteren Teil des Autos beförderten. Als die Männer auf der Autobahn in Richtung Palma unterwegs waren, warfen die beiden Spanier den Deutschen auf die Fahrbahn. Dort wurde er in der Dunkelheit von einem nachfolgenden Auto überrollt und starb.
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