Die beiden Angeklagten auf der Anklagebank des Schwurgerichts in Palma de Mallorca. | M. A. Cañellas

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Im Fall des tragischen Todes des deutschen Touristen Tim V., der im Herbst 2022 auf Mallorca aus einem Transporter auf die Autobahn Ma-19 geworfen wurde und starb, sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die vorsitzende Richterin des Schwurgerichts verurteilte den 22-jährigen J. R. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und den 24-jährigen F. J., den Fahrer des Transporters, zu zwölfeinhalb Jahren Haft.

Das Schwurgericht hatte bereits zuvor erklärte, dass es erwiesen sei, dass die beiden jungen Männer absichtlich den Tod des 22-jährigen Opfers herbeigeführt haben. Die Richterin stützte sich dabei auf die Aussagen von zwei Zeugen, die gesehen hatten, wie der Körper von Tim V. aus dem Transporter auf die Straße fiel und er zu keinem Zeitpunkt wieder aufstand. "Die Angeklagten handelten in gemeinsamer Absprache und mit Eventualvorsatz", erklärte die Richterin, die das Verbrechen allerdings Totschlag und nicht als Mord qualifizierte. Denn: Die Angeklagten hätten Tim V. zwar nicht absichtlich umgebracht, aber seinen Tod als Folge ihres Handeln zumindest billigend in Kauf genommen.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wurden die Angeklagten von der Richterin auch zu einer finanziellen Entschädigung verurteilt. Sie müssen den Eltern und der Schwester des Opfers insgesamt knapp 200.000 Euro zahlen. Darüber hinaus kommen noch die Kosten für den Transport des Verstorbenen sowie für die Trauerfeier und die Beerdigung hinzu.

Totschlag ja, aber keine Heimtücke

Das Schwurgericht stellte klar, dass die Angeklagten wussten, dass ihre Handlung den Tod des Opfers mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge haben würde, diesen Ausgang jedoch in Kauf nahmen. Das Gericht entschied jedoch, dass keine Heimtücke vorlag. "Die Geschworenen haben festgestellt, dass die Angeklagten nicht darauf abzielten, das "Ergebnis" sicherzustellen, sondern es einfach akzeptierten, wenn es eintrat", so die Richterin.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Entscheidung war die kurze Zeitspanne, in der sich Tim V. nach der Tat noch im Transporter aufhielt. Laut den Ermittlungen verbrachte das Opfer nur zwei bis drei Minuten im Fahrzeug, was auf eine impulsive Handlung der Angeklagten hinweist. Die Richterin betonte, dass es sich dabei um einen "versuchten schnellen Ausweg aus einer 'unangenehmen' Situation" gehandelt habe, wobei die Angeklagten den möglichen tödlichen Ausgang in Kauf nahmen.

In Bezug auf den genauen Hergang der Tat stellte das Gericht fest, dass die Angeklagten es nicht ausnutzten, dass das Opfer betrunken war oder dass der Streckenabschnitt wenig einsehbar war. Die Ermittlungen ergaben, dass diese Umstände keine wesentliche Rolle bei der Tötung spielten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten haben die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen Berufung einzulegen.

Tragische Nacht im Oktober 2022

Die tragischen Ereignisse, die den Hintergrund dieses Prozesses bildeten, nahmen ihren Anfang in der Nacht des 8. Oktober 2022 an der Playa de Palma. Laut den Ermittlungen hatten die beiden Angeklagten gegen 22.30 Uhr den 20-jährigen Tim V. auf der Straße aufgegriffen und ihn gegen seinen Willen in ihren Lieferwagen gezwungen. Der junge Mann, dessen Blutalkoholkonzentration zu diesem Zeitpunkt 2,41 Promille betrug, sollte offenbar ausgeraubt werden.

Nach den Ermittlungen steuerten die Angeklagten mit dem betrunkenen Opfer die Flughafenautobahn Ma-19 an. Dort warfen sie Tim V. aus dem fahrenden Lieferwagen auf die Fahrbahn. Ein nachfolgendes Fahrzeug überfuhr den jungen Mann, der regungslos in der Dunkelheit auf der Straße lag.