In Spanien gibt es seit dem Jahr 1988 das sogenannte "Küstengesetz". 2013 wurde es zuletzt modifiziert. Inhalt der Änderungen war unter anderem auch, dass die unerlaubte Entnahme von Gesteinskörnungen seitdem eine schwerwiegende Verletzung darstellt. Des Weiteren sieht das Gesetz für dieses Vergehen eine Geldstrafe in Höhe von 20 Euro pro Kubikmeter vor.
Neben dem Gesetzesbruch ist es für die empfindlichen Ökosysteme der Insel schädlich, Sand, Steine oder Muscheln von den Stränden Mallorcas zu entfernen. Experten raten von der Mitnahme ab. Geograf Dr. Miquel Mir sagte gegenüber der MM-Schwesterzeitung Ultima Hora: "Die Folgen der geballten Wirkung der Entnahme dieser 'Souvenirs' bedeuten eine Erosion der Küste und verändern das natürliche Profil der Insel." Regelmäßige Besuche an den Stränden führen dazu, dass viel Sand ungewollt mit nach Hause genommen wird: "Wenn wir dann noch die Tatsache berücksichtigen, dass es Leute gibt, die Sand abbauen, um ihn zu vermarkten, ist der Effekt noch schlimmer", so Mir weiter.
Im Fall der kleinen Sand-Fläschchen am Flughafen von Palma bestätigte das balearische Ministerium für Meer und Wasserkreislauf, dass die Entnahme und Kommerzialisierung von Sand von den Stränden Mallorcas verboten sei. "Die Generaldirektion der Küsten und Küstengebiete des Ministeriums wird in diesem konkreten Fall nachforschen, um festzustellen, um welches Unternehmen es sich handelt, das diesen Sand verkauft. Es wird dem Fall angemessen fortgefahren", teilte eine Sprecherin mit.
Gleichzeitig verwies sie auf Artikel 63 des Küstengesetzes, der unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht stellt, Sand und Steine erlaubterweise von den Stränden der Insel entnehmen zu dürfen. Ob das betroffene Unternehmen über ein entsprechendes positives Gutachten der Staatsverwaltung verfügt, ist unklar. Weder der Betreiber der Duty-Free-Zone des Flughafens, Dufry, noch das Unternehmen, zu dem er gehört, waren zu einer Stellungnahme in der vorliegenden Angelegenheit bereit. Eine Sprecherin der Presseabteilung des Flughafenbetreibers Aena bat darum, sich direkt an Dufry als verantwortlichen Verkäufer zu wenden, ohne sich zu dem Fall zu äußern.
Im Sinne der Bewahrung der natürlichen Sandstrände auf Mallorca wird empfohlen, selbst kleinste Mengen Körnungen am Badetuch oder in den Badeschuhen vor Ort abzuschütteln. Touristen wie auch Residenten sind dazu aufgerufen, sich ihrer ökologischen Verantwortung bewusst zu werden und geltende Gesetze zu respektieren.
Vorsicht: Auf Mallorca ist neben der Mitnahme von Strandgestein auch die Ausfuhr von Überresten geschützter Tierarten verboten. Zu diesen gehören beispielsweise das Schneckenhaus der Knotentragenden Tritonschnecke oder eine Feder des mallorquinischen Mönchsgeiers.
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