Der Verurteilte darf sich überdies die nächsten zehn Jahre seinem Opfer weder nähern noch mit ihm Kontakt aufnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. Während des Prozesses stritt der Deutsche die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im Mai 2019 seine Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Andratx unter Einwirkung physischer Gewalt zum Sex nötigte. Laut Gerichtsakten kehrte der Mann in besagter Nacht gegen 1.30 Uhr nach Hause zurück und fand seine damalige Freundin schlafend im Bett vor.
Der Deutsche warf sich mit eindeutigen Absichten auf die Frau und forderte sie zum Beischlaf auf. Als diese sich weigerte, soll der Verurteilte unter Anwendung von Gewalt mit den Fingern in die Vagina seiner Freundin eingedrungen sein. Der Versuch, Gleiches mit seinem Geschlechtsteil zu tun, scheiterte an der Gegenwehr der Frau.
Der Freundin gelang es zwischendurch, sich von dem 46-Jährigen loszureißen und ins Badezimmer zu flüchten. Die verschlossene Tür war für den Mann aber kein Hindernis, er öffnete sie der Zeitung zufolge mit einem Küchenmesser. Anschließend zerrte er sein Opfer zurück ins Bett.
Dort wiederholte sich in groben Zügen der Vorgang des ersten Beischlafversuches. Die Frau konnte noch in derselben Nacht die Polizei alarmieren, die den Deutschen sofort festnahm. Ein Haftrichter ordnete kurz darauf Untersuchungshaft für den 46-Jährigen an.
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