Das Gefängnis vor der Toren der Inselhauptstadt Palma. | Alejandro Sepúlveda

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Nach dem Tod einer Patientin hat die Nationalpolizei jetzt den Geschäftsführer der verantwortlichen Privatklinik in Palma festgenommen. Ihm wird nach Angaben der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" fahrlässige Tötung im Fall des britischen Opfers vorgeworfen. Auch für den behandelnden Arzt, der sich zuletzt in der Schweiz aufgehalten hatte, war ein Haftbefehl beantragt worden.

Dieser konnte jedoch aufgrund des zwischenzeitlichen Todes des Mediziners nicht ausgeführt werden. Vor der Justiz verantworten müsse sich zudem ein weiterer Mediziner, so die Zeitung. Dieser spiele in den Augen der Ermittler aber nur einen untergeordnete Rolle. Die Britin war einstimmigen Medienberichten zufolge im zurückliegenden September eigens zur Schönheitsoperation auf Mallorca eingeflogen.

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Nach Angaben der Zeitung wurde der Geschäftsführer Mateu Antonio V. V. eigens aus der Haft entlassen, um die formelle Festnahme im Zusammenhang mit der verstorbenen Britin zu ermöglichen. Mateu Antonio V. V., von Beruf Anästhesist, sitzt gegenwärtig eine Haftstrafe ab, die auf schwerwiegende Verfehlungen während seiner Ausübung als Geschäftsführer der Privatklinik zurückgehe. So wurde er unter anderem für schuldig befunden, Reinigungspersonal für die Blutabnahme bei Patienten eingesetzt zu haben. Für die Polizei sei der Geschäftsführer und Mediziner kein unbeschriebenes Blatt, so die Zeitung. Bereits 2017 habe er sich im Fall eines anderen verstorbenen Patienten vor Gericht verantworten müssen. Das Gericht habe ihn damals aber von allen Vorwürfe freigesprochen.

Der plötzliche Tod der Britin hatte seinerzeit für viel Schlagzeilen gesorgt. Die Frau war Mitte September vergangenen Jahres aus ihrem Heimatland nach Palma geflogen, um sich von dem in der Schweiz niedergelassenen Arzt erneut operieren zu lassen. Laut Informationen von "Ultima Hora" wollte sich die Britin einer Brust-OP unterziehen, die Kosten in Höhe von 6.000 Euro habe sie in bar bezahlt. Nach dem chirurgischen Eingriff habe die PR-Mitarbeiterin einen dreimonatigen Arbeitsaufenthalt in Australien geplant gehabt.

Dass es dazu nicht kam, mag zum Teil auch an ihrem angeborenen Herzfehler gelegen haben. Das vitale Organ der Britin, so die Zeitung, habe nur 75 Prozent seiner Leistung erbringen können. Dem Festgenommenen werfen die nun Ermittler vor, trotz des Wissens um diesen Risikofaktor keine entsprechenden präoperativen Maßnahmen getroffen zu haben. Während des Eingriffs in der Privatklinik traten unversehens schwere Komplikationen auf, die eine sofortige Einweisung ins Universitätskrankenhaus Son Espases erforderlich machten. Trotz rascher ärztlicher Hilfe verstarb die Frau nur wenige Stunden später.