Sind auch aus dem Straßenbild Mallorca nicht mehr wegzudenken: Wohnmobile verschiedenster Größen und Ausstattungen. | Ultima Hora

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Wohnmobile erfreuen sich in jüngster Zeit auch auf Mallorca steigender Beliebtheit, nicht zuletzt, um exorbitanten Hotelpreisen mit einem Flair von Freiheit und Abenteuer aus dem Weg zu gehen. Seit sich vor allem in Strandnähe die Zahl willkürlich abgestellter Camper häufte, wurde seitens der Anwohner der Ruf nach strengeren Vorschriften laut. Dieser Aufforderung kam jetzt die spanische Straßenverkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) nach. Nach fast drei Jahren Ausarbeitungszeit legte sie einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" vor wenigen Tagen ein überarbeitetes Regelwerk vor.

Für Wohnmobile, die im Küstenbereich ohne explizite Genehmigung zum Zweck des Übernachtens abgestellt werden, sieht die Gesetzeslage demnach ein Bußgeld von 40 Euro pro belegten Quadratmeter und Tag vor. Bei einer Länge von sieben Metern und einer Breite von anderthalb Metern, die ein solches Heim auf Rädern schnell erreiche, könne sich die fällige Strafe rasch auf mehrere hundert Euro belaufen, gab die Zeitung zu bedenken. Auch das bloße, nicht zulässige Parken mit Strandblick könne mit 50 bis 150 Euro relativ teuer werden.

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Stellt sich nun die Frage, was Campen von Parken unterscheidet. Auch hierzu gibt das neue DGT-Papier Auskunft: Sobald beispielsweise ausklappbare Elemente, etwa eine Markise, oder gar Mobiliar zu sehen sind, geht die Straßenverkehrsbehörde von Campen aus. Gleiches gilt für den Wegrollschutz unter den Reifen. Vorsichtshalber weist die DGT daraufhin, dass je nach Abstellort, aber auch autonomer Region die Zuständigkeit variieren könne. Dann obliege es der autonomen Region oder dem spanischen Küstenamt, entsprechende Bußgelder auszusprechen.

Überhaupt ist die eine oder andere autonome Region in Spanien schon weiter als die Balearen. In Andalusien und Valencia etwa sind Wohnmobile rechtlich bereits einer Ferienunterkunft gleichgesetzt. Auf Mallorca und seinen Nachbarinseln hingegen hat sich die Politik bislang nicht mit dieser Problematik auseinandergesetzt.

In dem überarbeiteten Regelwerk erinnert die DGT überdies an die in Spanien geltenden Höchstgeschwindigkeiten für Wohnmobile. Für Camper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gilt: maximal 120 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen, höchstens 90 km/h auf den übrigen Landstraßen. Für schwerere Camper reduzieren sich die jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten auf 90 beziehungsweise 80 km/h.