Die Anwohner werfen der Stadt vor, im Rechtsstreit mit den Gastronomen "keine überzeugenden Argumente" vorgelegt zu haben. Vor Gericht hätte es die Stadt versäumt, nachvollziehbar darzulegen, warum sie sich seinerzeit für eine Sperrzeit von 23 Uhr ausgesprochen hatte. In den Augen des Dachverbands ließ der Oberste Balearische Gerichtshof damit eine Hintertür für einen Einspruch und eine nachfolgende überzeugende Argumentation offen. "In dem Urteil steht nicht, dass es keine Gründe für die frühere Sperrzeit gibt", sagte dessen Sprecher gegenüber der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora".
In diesem Zusammenhang erinnerte der Sprecher des Dachverbands daran, dass die Nutzung von öffentlichem Raum "kein Recht der Gastronomen ist, sondern den Grundrechten der Anwohner untergeordnet ist". Dem Vorsitzenden des Anwohnervereins La Lonja, Jaume Herreros, zufolge löste das Urteil des Obersten Balearischen Gerichtshofs unter den Mitgliedern "Frust und Wut" aus. Die Menschen hätten das Gefühl, dass sich die Politik wenig um ihr Recht auf Nachtruhe schere, sagte er gegenüber "Ultima Hora". Zudem ginge in der Diskussion meist unter, dass die Lonja als Zona Acústicamente Saturada (ZAS) eingestuft sei, also ein von Lärm erfülltes Viertel. Allein in den zurückliegenden zwei Jahren hätten Anwohner insgesamt über 500 dahingehende Beschwerden bei der Stadt eingereicht.
Bei den Gastronomen herrscht seit dem Urteil hingegen Hochstimmung. Ihrer Ansicht nach war die auf 23 Uhr herabgesetzte Sperrzeit für Terrassen "nicht gerechtfertigt". Sie bezeichneten die Maßnahme darüber hinaus als "Schikane" und kündigten an, die Stadt aufgrund entgangener Einnahmen auf Schadensersatz in Höhe von 1,5 bis 2 Millionen Euro zu verklagen.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.